Hausbau-Planung: Bauablauf

Ausschreibung und Bauvertrag


Mit der Ausführungsplanung als Bauleistungsgrundlage und dem Leistungsverzeichnis erfolgt nun die Vergabe der Bauleistungen.
Die Ausschreibung führt der Architekt für den Bauherrn durch. Auf eine öffentliche Ausschreibung wird dabei üblicherweise verzichtet. Zusammen mit dem Bauherrn wählt der Architekt die Unternehmen aus die zu einer Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen.

Bei Massivhäusern sind das in der Regel regionale Betriebe. Oft werden die Aufträge auch direkt an Firmen vergeben, da ganz bestimmte Nischenprodukte erwünscht sind, oder eine Firma sich auf etwas spezialisiert hat, oder für seine Qualität bekannt ist.

Bei einem Fertighaus hat der Bauherr einen Hausvertrag für ein Typenhaus mit einem Gesamtpreis gemacht, dann entfällt die Ausschreibung einzelner Gewerke.


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