Hausbau-Planung: Bauberater

Die Bauaufsichtsbehörde


Zu den Beratern des Bauherrn gehört auch das Bauamt. Das Bauamt ist verpflichtet den Bauherrn über Risiken des Baugenehmigungsverfahren aufzuklären.

Neben dem regulären Verfahren gibt es das Kenntnisgabeverfahren. Dafür muss ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegen und die Zustimmung der Nachbarn sollte schriftlich vereinbart sein.
Im Kenntnisgabeverfahren ist der Bauherr verpflichtet alle baurechtlichen Vorschriften in Eigenverantwortung einzuhalten.

Der Bauherr sollte sich wirklich sicher sein und bei Zweifeln Rücksprache mit dem Bauamt halten oder einen Architekten zu Rate ziehen. Denn das Bauamt kann zu jeder Zeit das Bauvorhaben auf Rechtmäßigkeit überprüfen und bei Verstößen die Bauarbeiten einstellen lassen oder die Nutzung untersagen.


* Copyright hausbau24.de *
Alle Angaben ohne Gewähr! Kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Keine Rechtsberatung! Keine Steuerberatung!


Ihr Traumhaus finden