Das Abtretungsverbot
Zugunsten des Kunden sollte im Kreditvertrag mit der Bank ein schriftlich formuliertes Abtretungsverbot (Verkaufsverbot des Kredits an andere Banken) vereinbart werden.
Das heißt, dass die Bank den Kredit nicht während der Laufzeit ohne Einverständnis des Kunden an eine andere Bank verkaufen darf. Das ist wichtig, da Sie sonst unversehens und wehrlos einer "Finanzheuschrecke" ausgeliefert sein könnten.