Hausbau-Finanzierung: Bausparen

Das Ombudsverfahren


Zusätzlich zum Kundenbeschwerdesystem haben die Bausparkassen Ombudsverfahren eingerichtet.

Sowohl die privaten Bausparkassen als auch die Landesbausparkassen bieten das Schlichtungsverfahren über einen Ombudsmann oder Ombudsfrau an.

Die privaten Bausparkassen haben eine zentrale Schlichtungsstelle. Die LBS hat mehrere auf die Regionen verteilt.

Bis 5.000 Euro sind die Bausparkassen an das Urteil gebunden, der Kunde jedoch ist frei in seiner Entscheidung und kann immer noch ein Gericht anrufen.

Das ist vorbildlich und kundenfreundlich ohne Haken und Ösen.

Selbstverständlich werden auch Ombudsverfahren mit einem höherem Streitwert durchgeführt.


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