Das deutsche Energierecht wurde umfassend reformiert,
um den Fokus stärker auf Technologieoffenheit, Marktintegration und
Entlastung zu legen. Durch tiefgreifende gesetzliche Anpassungen im Jahr
2026 hat sich der rechtliche Rahmen sowohl für Verbraucher als auch für
Unternehmen stark verändert.
Die wesentlichen Säulen der aktuellen Energiegesetzgebung
gliedern sich in folgende Bereiche:
1. Das neue
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das im Juli 2026 in Kraft getretene
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der Bundesregierung löst das bisherige
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Kern des neuen Gesetzes ist der Wegfall der
starren 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau.
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Wahlfreiheit: Eigentümer
im Bestand können wieder frei entscheiden, welches Heizsystem sie nutzen. Der
Einbau von modernen Wärmepumpen
(z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen) wird durch den Abbau bürokratischer Hürden –
wie etwa vereinfachten Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken – massiv
erleichtert. Auch Fernwärme, Biomasse oder klassische Heizsysteme stehen zur
Auswahl.
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Die „Bio-Treppe“: Statt
Verboten müssen neu eingebaute fossile Heizungen schrittweise einen wachsenden
Anteil an klimaneutralen Brennstoffen nutzen. Bis 2040 soll dieser Anteil auf
60 Prozent steigen. Bis zum Jahr 2045 müssen alle Brennstoffe vollständig
klimaneutral sein.
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Neue Bundesförderung (BEG): Die Förderung für effiziente Gebäude wurde sozialer
gestaffelt. Der Umstieg auf Wärmepumpen wird weiterhin mit den höchsten
staatlichen Zuschüssen und attraktiven Effizienz-Boni belohnt, um den Austausch
alter Gas- und Ölheizungen wirtschaftlich attraktiv zu machen. Die maximal
förderfähigen Kosten wurden auf 28.000 Euro gedeckelt.
2. Strommarkt, Netze und Erneuerbare
Energien (EEG & EnWG)
Der Ausbau von Solar- und Windkraft wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stark
marktorientiert umgestaltet, wobei die Solarenergie eine zentrale Rolle
einnimmt.
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Boom der Photovoltaik
(PV): Die
gesetzlichen Hürden für den Ausbau von Photovoltaikanlagen wurden weiter
gesenkt. Neben Erleichterungen für private Dachanlagen und Balkonkraftwerke
stehen nun vor allem gewerbliche Großflächen-PV und Agri-PV im Fokus der
Gesetzgebung.
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Keine Förderung bei Negativpreisen: Neuanlagen erhalten ab der ersten Viertelstunde keine
Einspeisevergütung mehr, wenn der Strompreis an der Börse ins Negative rutscht.
Dies soll Betreiber von Photovoltaikanlagen dazu motivieren, den
erzeugten Solarstrom über Batteriespeicher selbst zu nutzen – beispielsweise
für den Betrieb der eigenen Wärmepumpe.
· Energy Sharing: Seit 2026 ist das gemeinschaftliche Nutzen und unbürokratische Verkaufen von lokal erzeugtem Photovoltaik-Strom im Quartier gesetzlich verankert.
· Netzentgelte und Speicher: Ein milliardenschwerer Bundeszuschuss stabilisiert die Netzentgelte. Zudem wurden über Änderungen im Stromsteuerrecht Doppelbesteuerungen für Stromspeicher abgeschafft, um das bidirektionale Laden (E-Autos als Heimspeicher für den eigenen PV-Strom) rechtlich zu erleichtern.