Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Seit Juli 2026 ist das alte "Heizungsgesetz" (GEG) hinfällig!


Artikel vom 04.11.2026


Das deutsche Energierecht wurde umfassend reformiert, um den Fokus stärker auf Technologieoffenheit, Marktintegration und Entlastung zu legen. Durch tiefgreifende gesetzliche Anpassungen im Jahr 2026 hat sich der rechtliche Rahmen sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen stark verändert.

Die wesentlichen Säulen der aktuellen Energiegesetzgebung gliedern sich in folgende Bereiche:

1. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das im Juli 2026 in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der Bundesregierung löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Kern des neuen Gesetzes ist der Wegfall der starren 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau.

·         Wahlfreiheit: Eigentümer im Bestand können wieder frei entscheiden, welches Heizsystem sie nutzen. Der Einbau von modernen Wärmepumpen (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen) wird durch den Abbau bürokratischer Hürden – wie etwa vereinfachten Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken – massiv erleichtert. Auch Fernwärme, Biomasse oder klassische Heizsysteme stehen zur Auswahl.

 

·         Die „Bio-Treppe“: Statt Verboten müssen neu eingebaute fossile Heizungen schrittweise einen wachsenden Anteil an klimaneutralen Brennstoffen nutzen. Bis 2040 soll dieser Anteil auf 60 Prozent steigen. Bis zum Jahr 2045 müssen alle Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

 

·         Neue Bundesförderung (BEG): Die Förderung für effiziente Gebäude wurde sozialer gestaffelt. Der Umstieg auf Wärmepumpen wird weiterhin mit den höchsten staatlichen Zuschüssen und attraktiven Effizienz-Boni belohnt, um den Austausch alter Gas- und Ölheizungen wirtschaftlich attraktiv zu machen. Die maximal förderfähigen Kosten wurden auf 28.000 Euro gedeckelt.

 

2. Strommarkt, Netze und Erneuerbare Energien (EEG & EnWG)

Der Ausbau von Solar- und Windkraft wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stark marktorientiert umgestaltet, wobei die Solarenergie eine zentrale Rolle einnimmt.

·         Boom der Photovoltaik (PV): Die gesetzlichen Hürden für den Ausbau von Photovoltaikanlagen wurden weiter gesenkt. Neben Erleichterungen für private Dachanlagen und Balkonkraftwerke stehen nun vor allem gewerbliche Großflächen-PV und Agri-PV im Fokus der Gesetzgebung.

 

·         Keine Förderung bei Negativpreisen: Neuanlagen erhalten ab der ersten Viertelstunde keine Einspeisevergütung mehr, wenn der Strompreis an der Börse ins Negative rutscht. Dies soll Betreiber von Photovoltaikanlagen dazu motivieren, den erzeugten Solarstrom über Batteriespeicher selbst zu nutzen – beispielsweise für den Betrieb der eigenen Wärmepumpe.

 

·         Energy Sharing: Seit 2026 ist das gemeinschaftliche Nutzen und unbürokratische Verkaufen von lokal erzeugtem Photovoltaik-Strom im Quartier gesetzlich verankert. 

·         Netzentgelte und Speicher: Ein milliardenschwerer Bundeszuschuss stabilisiert die Netzentgelte. Zudem wurden über Änderungen im Stromsteuerrecht Doppelbesteuerungen für Stromspeicher abgeschafft, um das bidirektionale Laden (E-Autos als Heimspeicher für den eigenen PV-Strom) rechtlich zu erleichtern.


Bildquelle: KI-generiert