Nach über 130 Jahren kam im September das Aus für die altbewährte Glühbirne. Die Beschlüsse der EU hatten zum Ziel, mehr Umweltschutz zu generieren und natürlich die Stromkosten und den Energieverbrauch zu minimieren. Nach und nach verschwanden die guten alten Leuchtmittel vom Markt. Ab September 2016 dürfen diese auch nicht mehr in der 25 W und 40 W Variante in den Handel gelangen.
Fakt ist: Herkömmliche Glühbirnen, die lediglich mit einem dünnen Draht versehen waren, gelten zu Recht als Energieverschwender. Doch mittlerweile weist die Technologie einen enormen Fortschritt auf - und hat, wie in einem Online Artikel auf glühbirne.ist.org nachzulesen ist, bereits zahlreiche Länder, exemplarisch Neuseeland, außerhalb der EU dazu veranlasst, das Verbot zurückzunehmen. Trotz aller sicherlich anerkannten Argumente gegen die Glühlampe, besteht dennoch zahlreiche Gründe, die für den weiteren Gebrauch sprechen.
Stoßfest und resistent
Es gibt sie also noch, die bekannte Glühbirne. Allerdings ist das Innenleben neu konzipiert worden, so dass diese Lampen auch weiterhin in den Verkauf gelangen dürfen. So sind beispielhaft Philips Glühbirnen im freien Handel deshalb auch künftig käuflich zu erwerben, da sie den neuesten Richtlinien der EU entsprechen. Sie fallen somit auch nicht unter das Verbot der EU. In diesem Zusammenhang müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Konzipiert wurden diese Leuchtmittel ursprünglich für Baustellen, den Bergbau und die Schifffahrt. Doch wie in einem Online Artikel auf augsburger-allgemeine.de publiziert wird, sind diese speziellen Lampen auch in privaten Haushalten weiterhin einsetzbar. Erhältlich sind diese Glühbirnen sowohl im Online Handel als auch in zahlreichen Baumärkten.
Daneben besteht natürlich auch die Option, die bewährten Leuchtmittel weitern aus den Lagerbeständen der Online Händler zu kaufen.
Weitere Vorzüge der Glühbirne
Legt man statistische Werte zugrunde, so verbraucht die Beleuchtung gerade einmal 1,5% des Stroms in Europa. Dennoch setzte die EU unbeirrt ihr Ansinnen durch, wobei sich darüber streiten lässt, wann letztlich der Vorteil energiesparsamer Techniken zum Tragen kommt. Experten zufolge dürfte dieses frühestens im Jahr 2020 der Fall sein. Möglicherweise auch später. Seit den ersten Gedanken über das Verbot herkömmlicher Glühbirnen sind dann mittlerweile 18 Jahre ins Land gezogen. Dabei bestehen durch aus weitere Vorzüge, die für die Verwendung der beliebten Lampen sprechen.
Daneben lassen sich weitere Kriterien feststellen, die die weitere Nutzung von Glühbirnen sinnvoll erscheinen lassen.
Im Gegensatz zu anderen Sparlampen enthält die Glühbirne einen deutlich geringeren Blauanteil. Dieser schädigt nachweislich die Rezeptoren der Netzhaut. Darüber hinaus wurden bereits in frühen Jahren (April 2008/Ökotest und Oktober 2008 Stiftung Warentest) extreme Geruchsbelästigungen, die von Sparlampen ausgingen, festgestellt.
Darüber hinaus wurden Belastungen wie Elektrosmog, starkes Flimmern, Quecksilber oder schädliches UV-Licht insbesondere bei Sparlampen nachgewiesen, die sich allesamt negativ auf die Gesundheit auswirken. Eine Glühbirne, sofern sie geerdet ist, sendet hingegen kein elektromagnetisches Feld.
In puncto Farbwiedergabe und Farbspektrum liegt die Glühbirne vor all ihren Konkurrenten. Sie emittiert nicht nur das gesündeste Licht, auch im Farbsegment weiß sie zu punkten. Aufgrund der Verwendung der modernsten Mittel kommt die herkömmliche Glühlampe der Effektivität des Tageslichts klar am nächsten. (Sonnenähnliches Vollfarbspektrum). Gesundes Licht trägt also zu einem hohen Maß an Lebensqualität bei.
Unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet, muss sich die Glühbirne keinesfalls hinter Sparlampen, LED und Co. verstecken. Zwar wird diesen nachgesagt, dass sie länger halten, doch auch ihre Lebensdauer ist begrenzt und müssen entsorgt werden. Während Glühbirnen problemlos in den Hausmüll verbracht werden können (niemals in den Glascontainer, da sie einen anderen Schmelzpunkt als beispielhaft Verpackungsglas besitzen), müssen alle anderen Produkte entweder im Wertstoffhof oder an extra eingerichteten Sammelstellen gesondert entsorgt werden.