Vorschriften für Baustellen - Was wichtig ist


Artikel vom 20.02.2015


Jedes neue Bauprojekt beginnt mit einer Baustelle. Bauherren sollten die Einrichtung einer solchen allerdings nicht auf die leichte Schulter nehmen, gibt es schließlich zahlreiche Vorschriften zu berücksichtigen. Diese reichen vom Arbeitsschutz, über die Baustellenverordnung bis hin zum Umweltschutz. 
 
Was es bei der Einrichtung einer Baustelle zu beachten gilt 
 
Bereits mit dem Erwerb des Grundstücks ist der Bauherr verpflichtet, entsprechende Absicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen. Die Bauvorschriften sollen hierbei sicherstellen, dass weder Arbeiter noch unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Mögliche Gefahrenquellen können provisorische Wege oder ausgehobene Baugruben darstellen. Neben der stabilen Ausführung dieser Arbeiten sollten Gruben und Löcher im Erdbereich ausreichend abgedeckt werden. Im Sinne eines erhöhten Arbeitsschutzes sind ferner Übergänge von innen nach außen zu schaffen, welche seitliche Absturzsicherungen besitzen und breit genug sind. Insbesondere Gerüste im Innen- und Außenbereich müssen seitliche Begrenzungen aufweisen und gefahrlos begehbar sein. Eine aufgeräumte Baustelle ist gefahrloser und übersichtlicher und wird dem Arbeitsschutz und den Anforderungen des Unfallschutzes am ehesten gerecht. Ein großes Gefährdungspotential für Bauhelfer stellen beispielsweise anfallender Bauschutt sowie herumliegende Baustoffe dar. Die Erstellung eines Lageplans für Baumaterial und Aushub sowie für die Standorte der Baugeräte ist empfehlenswert. Sollte es trotz größter Sorgfalt dennoch zu einer Verletzung kommen, ist stets eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereitzustellen. Bauherren müssen nicht zuletzt auch die Umweltvorschriften im Auge behalten. In diesem Zusammenhang müssen eventuelle Altlasten wie Chemikalien und kontaminiertes Material fachgerecht entsorgt werden. Ferner sind schädigende Einwirkungen auf den Boden zu vermeiden. Im Zweifel und bei größeren Bauvorhaben ist die Hinzuziehung eines bodenkundlichen Baubegleiters ratsam. Bauabfälle und Bauschutt müssen ordnungsgemäß abtransportiert werden, wobei Details hierzu dem jeweiligen Land- und Stadtkreis entnommen werden können. 
 
Baustelle nach außen hin ausreichend absichern 
 
Verlassene oder nur ungenügend gesicherte Baustellen können einem Abenteuerspielplatz gleichkommen und Kinder sowie neugierige Dritte regelrecht anlocken. Um etwa das Sicherheitsrisiko durch herabfallende Dachziegel oder beladene Fahrzeuge zu reduzieren, sollte in ausreichendem Abstand zur Gefahrenquelle ein stabiler Bauzaun aufgestellt werden. Angesichts ihrer Aussagefähigkeit und aufmerksamkeitserregenden Wirkung, sehen die örtlichen Bauvorschriften oft auch die Aufstellung von Warnschildern vor. Geläufig sind etwa Warnschilder mit den Worten Betreten der Baustelle verboten oder Eltern haften für ihre Kinder. Eine große Auswahl solcher Warnschilder ist auf http://www.seton.de/schilder/ verfügbar. Sinnvoll ist zudem neben einer ausreichenden Beleuchtung auch die Markierung von Gefahrenpunkten. Ist die Benutzung öffentlicher Straßenflächen erforderlich, so muss der Bauherr dies vorab genehmigen lassen. Eventuell ist der zuständigen Stelle gemäß Baustellenverordnung die Einrichtung der Baustelle anzukündigen. Dann ist die ausgestellte Vorankündigung sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und dabei vor Witterungseinflüssen zu schützen. Idealerweise sind auf der Baustelle alle relevanten Telefonnummern hinterlegt, vom Energieversorgungsunternehmen, über Feuerwehr bis hin zu Polizei. Weil gerade auf Baustellen die Brandgefahr aufgrund Schweißarbeiten oder achtlos weggeworfener Zigaretten besonders groß ist, sind elementare Brandschutzvorschriften zu beachten. Hierbei hat der Bauherr unter anderem sicherzustellen, dass Feuerlöscher in ausreichender Zahl vorhanden und leicht erreichbar sind. Damit zudem ein möglicher Feuerwehreinsatz nicht unnötig behindert wird, müssen Rettungs- und Fluchtwege zu jeder Zeit passierbar sein. Finanziellen Schutz vor möglichen Haftungsansprüchen Dritter erhalten Bauherren mit dem Abschluss einer Brand- sowie Bauherrenhaftpflichtversicherung. 
 
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