Einliegerwohnung zur Finanzierung des Eigenheims nutzen


Artikel vom 17.11.2014


 

 

 

 

Sich den Traum von Eigenheim zu erfüllen ist eine langfristige Investition, mit der Bauherren meist über Jahrzehnte eine erhebliche finanzielle Belastung eingehen. Die Finanzierung muss daher solide geplant werden. Neben dem eigenen Einkommen aus Lohn und Gehalt sowie den Ersparnissen, ist es immer von Vorteil, wenn man noch weitere Einnahmequellen in die Finanzierung einrechnen kann. Eine davon ist die Einliegerwohnung, die man nach der Fertigstellung vermietet. Die daraus gewonnenen Mieteinnahmen können direkt in die Tilgung des Baufinanzierungsdarlehens fließen. 

 

Wenn man eine Einliegerwohnung im Eigenheim planen möchte, müssen die baulichen Voraussetzungen für diese berücksichtigt werden. Diese sind auseichender Tageslichteinfall, Beheizung sowie fließend Wasser und eine Kochgelegenheit. Bei einem Haus, das mit Keller in Hanglage gebaut wird, bietet es sich geradezu an, eine Einliegerwohnung zu planen. Sie wird in den Teil des Kellers geplant, der nicht im Erdreich liegt. So ist von vornherein sichergestellt, dass ausreichend Tageslicht in die Wohnung fällt, und ein ebenerdiger Zugang ist problemlos möglich. Liegt der Keller vollständig im Erdreich, muss durch tiefe Böschungen für den nötigen Lichteinfall gesorgt werden. Baut man ohne Keller, ist es ebenfalls möglich eine zweite Wohneinheit einzuplanen. Bei ausreichend großer Grundfläche lässt sich ein Teil des Erdgeschosses mit einem separaten Eingang abtrennen.  

 

 

 

 

 

Einliegerwohnung frühzeitig planen 

 

Die Entscheidung für eine Einliegerwohnung sollten Bauherren schon in der Finanzierungsphase treffen. Das hat zwei Vorteile: Zum einen können die Mieteinnahmen für die Tilgung des Baufinanzierungsdarlehens berücksichtigt werden. Durch diese zusätzlichen Einnahmen kann es deutlich leichter sein, ein Darlehen für das geplante Bauvorhaben zu erhalten. Zum anderen kann man durch die zweite Wohneinheit zweimal von den Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, profitieren. Sie vergibt zinsgünstige Darlehen für den Bau eines Effizienzhauses nach KfW-Richtlinien pro Wohneinheit. Mit einer Einliegerwohnung können Bauherren daher zweimal 50.000 Euro Fördergeld erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einliegerwohnung als zweite Wohneinheit anerkannt wird. Dies ist gegeben, wenn sie klar getrennt ist vom übrigen Wohnhaus, über einen eigenen Zugang, fließend Wasser und Toilette sowie eine Kochgelegenheit verfügt. 

 

Steuerliche Vorteile durch die Einliegerwohnung  

 

Neben den Vorteilen für die Finanzierung des Eigenheims, profitieren Bauherren auch steuerlich durch die Vermietung der Einliegerwohnung. Sie können 

 

 

 
     
  • die anteiligen Schuldzinsen
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  • die Unterhaltungskosten für die Einliegerwohnung
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  • und die Abschreibungen für die Einliegerwohnung
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steuerlich geltend machen. 

 

Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, muss die Einliegerwohnung aber ebenfalls als zweite Wohneinheit vom Finanzamt anerkannt werden. Eine weitere Voraussetzung: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie müssen klar den beiden Wohneinheiten zugeordnet werden. Die Einnahmen und Ausgaben für die Einliegerwohnung müssen unbedingt über ein weiteres Bankkonto abgerechnet werden, damit das Finanzamt diese eindeutig der zweiten Wohneinheit zuordnen kann. 

 

Als Vermieter hat man auch Pflichten 

 

Eine Einliegerwohnung sieht nicht jeder als Vorteil. Neben dem Umstand, dass man immer fremde Leute im Haus hat, wird der Aufwand, der mit der Vermietung verbunden ist, sehr oft als Negativpunkt angeführt. In der Tat haben Immobilienbesitzer einige Pflichten als Vermieter. Sich ausreichend über diese zu informieren, ist daher unerlässlich. Wer sich unsicher ist, ob eine Einliegerwohnung in Frage kommt, sollte dies ebenfalls schon frühzeitig tun. Im Netz finden sich zahlreiche Portale, Blogs und Foren, die (zukünftigen) Vermietern weiterhelfen. Informationen zur Vermietung sowie Vorlagen für Mietverträge, Nebenkostenabrechnung oder Mahnungen stellt immobilienscout24 bereit. Auf den Seiten, die das Immobilien-Portal speziell für Immobilieneigentümer bereitstellt, finden Sie außerdem einen Gratis Immobiliencheck und können persönliche Rechtsberatung erhalten. + 

 

Fotoquelle: stelian / clipdealer.de