Die erste gemeinsame Wohnung: Strom, Versicherung, Telefon & Internet


Artikel vom 21.10.2014


Bevor es an den Hausbau geht, muss erst einmal die erste Phase einer gemeinsamen Wohnung überstanden werden. Mit seinem Partner zusammenzuziehen ist ein großer Schritt auf dem Beziehungspfad, den man sich vorher gut überlegen sollte. Vor allem wenn man vorher eine Wochenendbeziehung führte oder sich herausstellt, dass der Partner einen Putzfimmel hat, kann es schon mal zu Streitigkeiten in der neuen “WG“ kommen. Außerdem sollte man sich vorher über drei wichtige Punkte informieren und einig werden: Strom, Versicherungen, Telefon- und Internetanschluss. 

 

Stromanbieter suchen 

 

Zunächst einmal muss man sich um das Wichtige kümmern: den Strom! Momentan ist z.B. Ökostrom in aller Munde, der sich aber nicht für alle Haushalte lohnt. Mehr Informationen über die Tarife liefern die Stadtwerke München auf ihrer Website. Um einen Stromentnahmevertrag beim Stromanbieter abzuschließen, hat man allerdings nur bis zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Wer in eine neue Wohnung zieht, der schließt automatisch einen Liefervertrag mit dem Grundversorger ab, dies aber meist zu schlechten Konditionen. Dieser Tarif zählt nämlich im Vergleich zu anderen Stromanbietern zu den teuersten. Man sollte sich also schon vor Einzug oder kurz danach nach einem günstigeren Vertrag umsehen, da man den Grundversorgertarif nur innerhalb zwei Wochen kündigen kann. 

 

Internet- und Telefonanschluss abschließen 

 

Wohnen ohne Internet ist heutzutage kaum vorstellbar. Deshalb sollte man sich rechtzeitig um einen DSL-Anschluss kümmern. Viele verzichten heutzutage auf den Telefonanschluss und greifen ausschließlich auf das Handy zurück. Somit wird der Vertrag um einiges billiger, es gibt aber auch andere Internet-Anbieter, die einen Telefonanschluss kostenlos zur Verfügung stellen. Einen Tarif-Vergleich finden Sie hier

 

Weitere Tipps zum Thema Rundfunkbeitrag, Haushaltskonto und Nachsendeauftrag gibt es auf umziehen.de

 

Versicherungen zusammenlegen 

 

Wer vorher allein gelebt hat, der besitzt höchstwahrscheinlich schon die wichtigsten Versicherungen, die die Wohnung betreffen. Um beim Zusammenziehen doppelte Kosten zu vermeiden, kann man die Hausrat- und private Haftpflichtversicherungen zusammenlegen. Dabei kann nur der neuere Vertrag gekündigt werden. Es ist ausdrücklich darauf zu achten, dass beide Partner im Vertrag der Haftpflichtversicherung genannt werden. 

Bild: © istock.com/biffspandex