Denkmalgeschützte Immobilien: Für Handwerker besonders lohnenswert!


Artikel vom 02.04.2014


Seit Immobilien wieder verstärkt in den Fokus von privaten Investoren gerückt sind, um für das Alter vorzusorgen, sind viele örtliche Immobilienmärkte kräftig in Bewegung geraten. Besonders in Großstädten gibt es kaum noch echte Schnäppchen. Wer hier investieren möchte, muss nicht nur tief in die Tasche greifen, sondern kann mitunter nicht wirklich abschätzen, ob sich die Investition wirklich rentiert. Fachleute sind sich nach wie vor nicht sicher, ob es sich um eine s.g. Immobilienblase handelt (die natürlich platzen kann) oder um einen anhaltenden Trend, der Investoren die gewünschten Renditen auch tatsächlich einbringt. 

 

Durch die Belebung der Immobilienmärkte sowie die anhaltenden Verunsicherung bei privaten Anlegern sind andere Anlageformen verstärkt in den Vordergrund getreten, wie zum Beispiel die Investition in denkmalgeschützte Immobilien. Wer hier investiert, hat womöglich nicht nur eine stabile Anlageform gefunden, sondern kann zugleich Steuern sparen. Doch Vorsicht: Wer investiert, muss einige Dinge beachten – und zugleich noch weiteres Geld investieren oder selbst zum Hammer greifen. Denkmalschutzimmobilien eigenen sich nur für finanzkräftige Investoren oder Investoren, die Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme selbst in die Hand nehmen. 

 

Handwerker und Hobbybastler im Vorteil 

 

Wer es auf die Steuervorteile abgesehen hat, kann die AfA-Regelung in Anspruch nehmen, nach der Investoren jegliche Ausgaben für die Instandsetzung oder Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden von der Steuer absetzen können. Je nachdem, ob es sich um einen reinen Investoren oder um einen Selbstnutzer handelt, können die Ausgaben gestaffelt über 10 bzw. 12 Jahre zu 90% bzw. zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. Wer also Geld vom Fiskus zurückbekommen möchte, muss eine Immobilie finden, bei der es Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf gibt, und muss zugleich diese Arbeiten auch ausführen bzw. ausführen lassen. Handwerker und Hobbybastler sind also klar im Vorteil. Lohnenswert ist dieses natürlich nur dann, wenn es ein entsprechend hohes Einkommen gibt, welches beim Finanzamt angegeben werden kann. 

 

Wichtig ist zudem, dass die AfA-Regelung (Absetzung für Abnutzung) nur dann wirksam wird, wenn der Antrag vor den Bauarbeiten gestellt wird. Wird vor Antragsstellung schon kräftig gearbeitet, ist der Steuervorteil dahin. 

 

Ob sich eine solche Investition im Einzelfall auch wirklich lohnt, können mittlerweile nicht nur Steuerberater sagen, sondern auch Immobilienunternehmen, die auf die veränderten Marktbedingungen reagiert und sich im Servicebereich entsprechend breiter aufgestellt haben. (In Berlin gibt es zum Beispiel die INVENEX Immobilien GmbH.) 

 

Wer sich für eine denkmalgeschützte Immobilie als Anlageform entscheidet, sollte also gut überlegen, ob er nicht nur die finanziellen Mittel dafür hat, sondern auch Lust und Muße für die Baumaßnahmen. Wer Spaß an der Sache hat und vielleicht sogar noch selbst einziehen möchte, kann auf mögliche Steuervorteile vielleicht sogar verzichten (wenn die Rahmenbedingungen nichts anderes zulassen). Schließlich kann so eine Investition nicht nur lohnenswert sein, sondern schnell auch eine Herzensangelegenheit. 
 
Bildquelle: © ArTo - Fotolia.com