Was muss ich bei einer Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz beachten


Artikel vom 07.10.2014


Mit der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite 
 
Jährlich ziehen über 20.000 Deutsche vor Gericht, wovon allein im letzten Jahr jeder fünfte Rechtsstreit auf Probleme mit Nachbarn beruhte und neun Prozent der Betroffenen sogar einen Umzug vorzogen, anstatt den einem Nachbarschaftsstreit gerichtlich zu stellen. Die Gründe können unterschiedlichster Herkunft sein. Ob ein Baum zu weit über die Grundstücksgrenze ragt, der Nachbar das Treppenhaus nicht planmäßig putzt oder sich Nachbarn von unangenehmen Gerüchen aus Tierhaltungen gestört fühlen, Nachbarschaftsstreitigkeiten beziehen sich gleichermaßen auf Mieter und Hauseigentümer. Mit der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz können diese Probleme kostengünstig geregelt werden. Doch sollten Sie sich vor Abschluss dieser Versicherungsform über verschiedenes informieren und einiges beachten. 
 
Was wird durch eine
Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz abgedeckt
 
Zu den versicherten Personen und Objekte zählt neben dem Versicherungsnehmer auch der Lebenspartner, sofern nicht eine Single-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird. Eine Ehe muss nicht bestehen. Es reicht aus, wenn ein eheähnliches Verhältnis besteht. 
Auch minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder, die weder in einer Lebenspartnerschaft leben, noch über ein eigenes und regelmäßiges Einkommen verfügen, sind in der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz-Versicherung mitversichert. 
Die versicherten Objekte umfassen privat genutzte Wohn- und Nutzungsbereiche, die vom Versicherungsnehmer bewohnt oder genutzt werden und sich im Inland befinden. Dies inkludiert das Einfamilienhaus und die Wohnung ebenso wie Ferienunterkünfte, Schrebergärten, Stellplätze für das Dauercamping sowie Garagen und Fahrzeugparkplätze. 
 
Versicherte Leistungen der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutzversicherung 
 
Wie auch bei anderen Rechtsschutzversicherungen beinhaltet die Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz die telefonische Erstberatung durch den Anwalt. Die Wahl des Anwalts obliegt in der Regel Ihrer Wahl, muss aber auf einen zugelassenen Anwalt beschränkt werden. Bei der Erstberatung handelt es sich um Gespräch, bei dem die Streitigkeit ohne Unterlagenprüfung benannt wird und sollte aufzeigen, welche gesetzlichen Richtlinien geltend gemacht werden können. 
Des Weiteren sind die Kosten für die Tätigkeiten eines Anwaltes in den versicherten Leistungen der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung inbegriffen. Das heißt, vor der Klageeinreichung kann der Versicherungsnehmer den Nachbarn anwaltlich dazu auffordern lassen, den Grund für die Streitigkeit zu beseitigen und so unter Umständen eine außergerichtliche Beilegung des Nachbarschaftsstreits bewirken. 
Zudem ist der Steuerrechtsschutz Teil der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutzversicherung. Werden trotz Reklamation unberechtigte Rechnungsstellungen beispielsweise der Müllabfuhr oder ein falscher Steuerbescheid für die Grundstückssteuer, nicht korrigiert, so kann der Versicherungsnehmer dies über den gerichtlichen Weg anfordern und das jeweilige Steueramt zur Korrektur per Gerichtsurteil zwingen. 
 
Umfang der Kostenübernahme durch die Haus- und Wohnungs-Rechtsschutzversicherung 
 
Die Haus- und Wohnungs-Rechtsschutzversicherung beinhaltet meist eine Klausel über eine Selbstbeteiligung, die individuell gewählt werden kann und bei jeder Inanspruchnahme der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz-Versicherung von Ihnen geleistet werden muss. Hier ist zu überlegen, in welcher Höhe diese gewünscht wird, denn je höher sie ausfällt, desto geringer werden die Tarife der Versicherungspolice angeboten. 
In der Regel tritt die Kostenübernahme nur nach vorherige Prüfung des Sachverhaltes ein, wenn eine Klage auch Aussicht auf Erfolg hat. Sollte der Versicherungsnehmer dennoch den Gerichtsprozess verlieren, werden neben den eigentlichen Kosten auch die des Gegners übernommen. 
Zur grundsätzlichen Begleichung von Kosten zählen die von Zeugen, Anwälten, Gerichten, Sachverständigen sowie Dolmetschern im Ausland und auch für Reisen und Anfahrten ab einer bestimmten Kilometerzahl.
 

 

 
 

 

Weiterführende Informationen: https://www.1822direkt.de/versicherungen/haus-und-wohnungs-rechtsschutz/