Wohn Riester - Staatlich gefördert ins Eigenheim


Artikel vom 25.11.2011


Wer eine Haus oder eine Eigentumswohnung sein eigen nennen möchte setzt damit auf eine der beliebtesten Formen der Geldanlage und Altersvorsorge in Deutschland. Schon seit Jahrzehnten gehört die eigene Immobilien zu den favorisierten Vorsorgeformen der Deutschen. Seit dem Jahre 2008 hilft Vater Staat jedem Häuslebauer mit bei der Finanzierung. Denn in diesem Jahre wurde das Eigenheimrentengesetz eingeführt. Es ist im Volksmund wohl bekannter als “Wohn Riester”. Dank Wohn Riester wird eine eigene Immobilie als Altersvorsorge anerkannt und ist somit Förderberechtigt für die Riester Förderung. Das heisst: Jeder der die Vorrausetzungen für die Zulagenberechtigung erfüllt kann sich zur Immobilienfinanzierung vom Vater Staat beachtliche Geldzahlungen überweisen lassen, welche für die Tilgung des Baukredites verwendet werden dürfen. 
  
Hierbei können die folgenden Beträge fliessen: 
Pro Jahr 154 Euro. Für jedes Kind fliessen nochmals 185 Euro. Für Kinder die im Jahre 2008 oder später geboren wurden erhöht sich die Zulage sogar auf 308 Euro pro Jahr. Für Familien mit Kindern lohnt sich die Förderung also besonders. Aber auch für Kinderlose die ein Eigenheim selbst bewohnen lohnt es sich die Riester Zulagen in die Tilgung des Eigenheimes fliessen zu lassen. Denn es gibt keine bessere Geldanlage als bestehende Schulden zu tilgen. 
  
Wer kann in den Genuss der Wohn Riester Förderung kommen?  
Vorraussetzung iszt, das die Immobilie selbst bewohnt wird. Vermieter können keinen Zulagenanspruch geltend machen. Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf die Förderung, der in einem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Also alle Arbeitnehmer. Aber auch Selbstständige die Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen haben Anspruch auf Riester Zulagen. Auch Soldaten, Landwirte und Arbeitslose können die Zulagen beantragen. 
  
Was muss man tun um die Förderung zu bekommen?  
Wer eine bestehenden Riester Vertrag hat (z.B. eine Rentenversicherung, Fonds oder Banksparplan), kann die angesparten Summen aus dem Vertrag herausnehmen und für die Finanzierung des Eigenheimes verwenden. Auch die weiteren Sparraten fliessen dann in die Eigenheimfinanzierung, der alte Vertrag wird zu diesem Zwecke gekündigt oder Beitragsfrei gestellt. 
  
Direkttilgung: Ohne bestehenden Riester Vertrag kann man die Zulagen einstreichen wenn der Darlehens-Vertrag zur Immobilienfinanzierung Riester Zertifiziert ist(dies ist bei der Bank anzufragen). Ist er zertifiziert, dann können die Zulagen ohne Umwege in die Tilgung des Eigenheim-Kredites fliessen. 
  
 Bausparen: Diese Möglichkeit bietet sich für Menschen an die in Zukunft bauen wollen und noch keinen Riestervertrag haben. Man kann bereits heute einen Bausparvertrag abschliessen und dort Beiträge ansparen. Die Riester-Zulagen werden von der allgemeinen staatlichen Zulagenstelle mit aufs Bausparkonto überwiesen. So wächst das Guthaben im Bausparvertrag schneller an. Sobald man das Eigenheim anschaffen will, kann man auf den Riester-Bausparvertrag zurückgreifen. 
  
 Mehr Infos dazu auch im Netz: Was ist Wohn Riester?