Warum Warnschilder allein nicht ausreichen!? Rund um die Gebäudeversicherung und Bauherrenhaftpflicht


Artikel vom 21.11.2011


 

Betreten der Baustelle verboten: Eltern haften für ihre Kinder! Wer kennt sie nicht, jene Verbotsschilder, die an Bauzäunen angebracht werden? Meist in kräftigem Schwarz auf gelbem Untergrund, in jenen Warnfarben also, die wir auch aus dem Tierreich, bei Wespen und anderen Gifttieren, gewöhnt sind. Doch im Gegensatz zur Tierwelt, wo Warnfarben durchaus ihre Wirkung zeigen, müssen wir uns als Bauherren eingestehen, dass die Wirkung von Absperrungen und Warnschildern oftmals gleich Null ist.  

 

Und das kann richtig teuer werden, weil der Gesetzgeber die Meßlatte der Haftung für Bauherren sehr hoch legt: Verunfallen spielende Kinder auf einer schlecht gesicherten Baustelle, dann wird man - und das auf dem eigenen Grund und Boden (der ja an sich widerrechtlich betreten wurde) -, vermutlich den Häuslebauer regresspflichtig machen, mahnen die Experten, die die Bauherrenhaftpflicht als eine der wichtigsten Gebäudeversicherungen ansehen.   

 

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Zudem weiß natürlich jeder, der mal eine Bauherren-Doku-Soap geschaut hat, dass Verzögerungen am Bau richtig in`s Geld gehen. Liegt die Schuld bei den Handwerkern, weil sich die einzelnen Gewerke nur unzulänglich absprechen und/oder Termine nicht einhalten, dann kann man (bzw. Frau) natürlich versuchen, das Unternehmen haftbar zu machen. Doch was ist, wenn der Baufortschritt durch Witterungseinflüsse gestoppt wird? So kommt es immer wieder vor, dass Bauvorhaben durch unerwartet heftige Winter und von Frostperioden gestoppt werden. Dann hilft die Bauleistungsversicherung, die auch dann einspringt, wenn Starkregen den Keller flutet oder soeben eingebaute Rohre aufplatzen, weil Unbefugte die bereits installierte Heizung abgestellt haben!  
 
 
 
 

Wobei viele Bauherren natürlich auch auf die tatkräftige Hilfe von Freunden und Verwandten vertrauen. Ehrensache, dass die durch eine Bauherrenhaftpflicht vor möglichen Un- und Zwischenfällen geschützt werden. Ebensowenig wird man natürlich riskieren, dass die fertig gestellte Immobilie durch Feuer- oder Leitungswasser verwüstet oder gar völlig zerstört wird. Im Idealfall wird dieWohngebäudeversicherung, die dafür benötigt wird, auch Glasbruchschäden mit einschließen.   

 
 
 
 
Als wichtige Zusatzversicherung gilt zudem der Schutz vor Elementarschäden. Zumindest, seit wir 2002 durch die Flutwellen an Elbe und Donau aufgeschreckt wurden ...  
 
 
 
 
Neu auf dem Markt ist dagegen die Mietnomadenversicherung, die all` jene, die eine Immobilie vermieten wollen, vor einem heute gar nicht mehr so seltenen Problem schützt.  
 
 
 
 
 

Wer noch unschlüssig ist oder mehr Informationen benötigt, der findet auf dem Service-Portal www.vergleichen-und-sparen.de unter dem Link „Gebäudeversicherung“ Details und Tabellen zu den einzelnen Policen. Hier lassen sich die Angebote einfach vergleichen und können, ein zusätzlicher Vorteil, gleich auch online Verträge abgeschlossen werden! 

 

Bildquelle: pixelio - by Heike Hering