Vermieterrechtsschutz - Alles Wissenswerte


Artikel vom 28.10.2013


  

Der Vermieter oder Verpächter von privaten oder gewerblichen Immobilie wird immer Probleme haben, sich mit den verschiedenen Parteien so zu arrangieren, dass alle zufrieden sind. Schwerwiegende Unterschiede bei der Wahrnehmung der Rechten und Pflichten sind häufig im Bereich der Immobilienvermietung. Sind sie so groß, dass sie nicht im Einvernehmen beigelegt werden können, muss der Streitfall vor Gericht ausgetragen werden.

  

Oft sind es Nebenkostenabrechnungen und die Kündigung des Mietverhältnisses, die zu Rechtsstreiten führen. Die Versicherung wurde für Vermieter geschaffen und deckt die Kosten aus Rechtsstreitigkeiten, die um eine vermietete Immobilie entstehen können. Ausgeschlossen werden Streitigkeiten, die durch einen Immobilienneubau entstehen.
 Bei Mitgliedschaft in einem Grundeigentümerverein sollte geprüft werden, ob die Mitgliedschaft nicht den Schutz des Vermieterrechts übernimmt. Der Vergleich des Beitrags des Grundeigentümervereins und der Vermieterrechtsschutzversicherung sollte auf alle Fälle gemacht werden. Portale wie auf
www.rechtsschutz-dienst.de helfen bei der Auswahl der passenden Rechtsschutzversicherung.
 

Der Leistungsumfang.

 Die Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Leistungsumfänge an. Ein Leistungsvergleich muss deshalb sein. Der Schutz besteht in der Regel aus: Beratung, Mediation, Außergerichtliche Vertretung, Gerichtsverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Gezahlt werden die Anwaltskosten, Kosten für Mediationen, Gerichtskosten und die Sachverständigenkosten. Einige Unternehmen bieten auch einen Inkasso-Service oder Bonitätsprüfungen des möglichen Mieters und freie Anwaltswahl an.
 

Beachtenswert ist, dass im Streitfall zwischen Kunde und Versicherung ein Anwalt als Schiedsrichter berufen wird, der entscheidet, ob der Streitfall Erfolg hat oder nicht. Stimmt er zu, muss die Versicherung zahlen. Lehnt er ab, trägt der Kunde die Kostendeckung und die Gutachterkosten.
 

Einschränkung der Leistung.

 Liegt dem Streitfall eine vorsätzlich begangene Straftat zugrunde, greift der Versicherungsschutz nicht. Fehlen die Erfolgsaussichten, lehnen die Versicherer die Übernahme des Prozessrisikos ab.
 

Beitragsberechnung und Schadensregulierung.

 Der Beitrag ist abhängig von der Deckungssumme und den Risiken. Auch die Anzahl der vermieteten Wohneinheiten fließen in die Berechnung mit ein. Je höher die Anzahl der Wohneinheiten, desto höher ist die Beitragsprämie. Ein Beitragsvergleich sollte unbedingt gemacht werden. Muss der Vermieter einen Rechtsstreit führen, so kann er selber Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und den Sachverhalt schildern oder er überlässt das seinem Anwalt.
 

Die Vertragskündigung.

 Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel ein bis fünf Jahre. Vertrage, die länger laufen, können auf Antrag des Versicherungsnehmers auf ein Jahr verkürzt werden.
 

Gekündigt wird bei der ordentlichen Kündigung mit einer dreimonatigen Frist zum Vertragsende hin. Die einjährigen Verträge verlängern sich stillschweigend um 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Lehnt der Versicherer im Schadensfall die Leistung ab, kann die Kündigung fristlos oder fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahr erfolgen.

  

Der Versicherte kann kündigen, wenn der von der Versicherung benannte Anwalt die Vertretung ablehnt. Die Kündigung ist aber erst wirksam, wenn nachgewiesen wird, dass ein anderer Anwalt den Fall übernehmen wird und das die Aussicht auf Erfolg besteht.
 

Die Kündigung muss dann innerhalb eines Monats nach Ablehnung erfolgen. Beitragserhöhungen erlauben eine Kündigung. Bei Verträgen vor dem 1.1.1991 wird mit Monatsfrist gekündigt, wenn die Erhöhung mehr als 15 Prozent beträgt. Verträge ab dem 29.07.1994 werden mit Ein-Monats-Frist gekündigt. Das gilt für jede Erhöhung.

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