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VERBUNDENES GESCHÄFT BEIM GRUNDSTÜCKS- UND HAUSKAUF


Artikel vom 27.06.2026


Wer ein Haus bauen möchte, der braucht das passende Grundstück dafür in der gewünschten Region, Größe und Preis.
Dazu gibt es verschiedene Weg, die man als "Suchender" beschreiten kann.

  • Sich in den jeweilen Rathäusern der Gemeinden nach Bauland erkundigen
  • In die bekannten Portale im Internet sehen (IS24, Immonet, eBay......)
  • Zeitungsanzeigen - auch in Regionalen Zeitungen - verfolgen
  • Eigene Anzeigen nach "suche Baugrund für ..." schalten
  • Schaukästen von Sparkassen, RV-Banken, Geschäftsbanken schauen oder in der Filiale vor Ort fragen
  • Makler beauftragen oder auch in die Portale der örtlichen Makler schauen (Internet)
  • In den Zielorten selbst nach möglichen Grundstücken umsehen und ggfs. mit Anrainern Kontakt aufnehmen ("beißen nicht")

Nur ein kleiner Hinweis in eigener Sache

Auch wenn Sie immer wieder in Internetauftritten (siehe oben) "Hausangebote" von Fertighausherstellern sehen, möchte ich Ihnen aus langjähriger Erfahrung sagen: KEINER dieser Inserenten aus der Fertighausbranche hat EIGENE Grundstücke im Eigentum.

Das wäre nicht nur wirtschaftlich völliger Nonsens, denn er müsste sie notariell kaufen, ins Grundbuch eintragen lassen, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer zahlen, Sie über seine Bücher laufen lassen ...... nur um sie dann an Sie weiter zu verkaufen ..... mit dem gleichen Prozedere, Aufwand und erneuten Kosten dann für Sie als Käufer!?!?

Das das weder für den Fertighaushersteller noch für Sie als Käufer Sinn macht, ist sicherlich verständlich, oder?

Fakt ist, dass jeder selbständige Handelsvertreter eines Fertighausanbieters gerne im Internet vertreten sein will - verständlich, oder?
Damit möchte er Anfragen und Kontakte generieren, was auch damit der Fall ist. NUR - er weiß vielleicht, wo das von Ihm beplante und beworbene Grundstück zu haben ist - nämlich in 99% aller Fälle bei den oben erwähnten Quellen aber NICHT in seinem Eigentum !!!

  • Wenn Sie sich dann als "Suchender" an den vermeintlichen Grundstücksinhaber lt. Hausanzeige wenden, werden Sie fast immer den Satz hören "wo das Grundstück genau liegt, darf ich Ihnen leider nicht sagen, weil der Anbieter Diskretion wünscht". Wenn Sie das wissen möchten, müssten Sie mit mir vorher einen Bauvertrag abschließen, dann darf ich die Unterlagen herausgeben".
  • Dazu fällt mir nur eines ein - UNFUG.

In fast allen Fällen haben Sie dann schon mal einen Bauvertrag unterschrieben, der nach 14 Tagen Rücktrittsrecht RECHTSKRAFT erlangt !!!
Und damit haben Sie immer noch kein Grundstück aber einen Bauvertrag mit Rechtskraft - sind also an den Anbieter mit Ihrem Bauvorhaben gebunden - obwohl der Handelsvertreter eines Fertighausanbieters meist gar keine Möglichkeit hat., Ihnen ein Grundstück, das NICHT notariell in seinem Besitz ist, zu verkaufen. Ob der tatsächliche Anbieter
(siehe oben) überhaupt noch hat, an Sie verkaufen will usw., erfahren Sie nur, wenn Sie DIREKT MIT DEM EIGENTÜMER ODER MAKLER DARÜBER SPRECHEN.

  • Dazu sage ich aus meiner langjährigen Erfahrung - das ist für mich UNSERIÖS.

Die Entscheidung, über welchen Weg Sie zu einem tatsächlich verfügbaren und zum Verkauf stehenden Grundstück kommen, liegt immer nur bei Ihnen als "Suchende" und dem Verkäufer, mit dem Sie selbst dann handelseinig werden und zum Notar gehen müssen, um das Grundstück über diesen notariell und amtlich kaufen und ins Grundbuch eintragen lassen müssen.

Jetz werden Sie mich vielleicht fragen - WARUM MACHEN DIE o.g. Hersteller bzw. Ihre selbständigen HV´s das so?

SIE WOLLEN SIE ALS ANGEHENDE BAUHERREN, die noch KEIN GRUNDSTÜCK haben, erst einmal bei sich im Büro "begrüßen" können um dann möglichst den schon oben erwähnten Bauvertrag von Ihnen zu bekommen.

NUR - Hausgeschäft und Grundstücksgeschäft sind 2 völlig getrennte Rechtsverträge.

  • Grundstück - vom Eigentümer direkt über den Notar!
  • Hauskauf     - Vom Anbieter des Hauses / Fertighauses mit Bauvertrag für das Haus - NICHT notarpflichtig!

Und noch ein für Sie ggfs. sehr nachteiliger Umstand - die FINANZÄMTER prüfen sehr genau, ob Haus + Grundstück über ein und die gleiche Person vermittelt worden sind - in diesem Fall zahlen Sie die GRUNDERWERBSSTEUER dann für ein VERBUNDENES GESCHÄFT oder Gewerk IMMER für den Gesamtpreis des Hauses + Grundstückes. Das bedeutet, Sie zahlen an Grunderwerbssteuer bei diesem für Sie unvorteilhaften "verbundenen Geschäft" ziemlich schnell einen höheren 5-stelligen betrag MEHR ans Finanzamt als notwendig.

Beispiel verbundenes Geschäft:

Haus € 450.000 + Grundstück € 250.000 = € 700.000 x 5% GewSt.+Notar = € 35.000 KOSTEN für SIE

Beispiel GETRENNTE Geschäfte:

Haus                € 450.000 KEINE NOTARGEBÜHREN  und KEINE GRUNDERWERBSSTEUER = € 0,00 KOSTEN für SIE 

Grundstück € 250.000  x 5% GewSt. + Notar =  N U R   € 12.500 KOSTEN für SIE

IHRE ERSPARNIS sind immerhin an GewSt. + Notar  € 22.500 zu Gunsten IHRES BUDGETS !!!!!!!

Jeder seriöse Anbieter, Berater, Verkäufer wird Sie darauf hinweisen und Sie auffordern, das Grundstück DIREKT vom Anbieter zu kaufen und erst dann Ihren Bauvertrag abzuschließen.

ZUMINDEST ICH MACHE DAS SEIT 2009 GENAU SO und gebe entsprechende INFORMATIONEN SCHRIFTLICH an meine Interessenten weiter. Ehrlichkeit in der Beratung macht sich für Sie als Bauherrn bezahlt.


 - https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/haeufig-gestellte-fragen/grunderwerbsteuer

- https://www.focus.de/immobilien/finanzieren/immobilienkauf-so-lassen-sich-bei-der-grunderwerbssteuer-kosten-    

   senken_id_11533744.html

Kontaktdaten

Heimo Kandler
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