Ein geerbtes Elternhaus bringt oft widersprüchliche Gefühle mit sich. Zwischen emotionaler Bindung und praktischen Fragen stehen viele Erbenden vor der zentralen Entscheidung: erhalten, verkaufen oder neu bauen?
Besonders bei älteren Gebäuden stößt der Wunsch nach Sanierung schnell an finanzielle oder bauliche Grenzen. In diesen Fällen rückt das Grundstück selbst in den Fokus, etwa als möglicher Ort für einen zukunftsfähigen Neubau.
Egal, ob zur Selbstnutzung oder als Investition: Diejenigen,die überlegen, aus einem Altbau ein neues Wohnprojekt zu entwickeln, stehen vor komplexen Aufgaben. Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen auch Fragen zur Bausubstanz, zum Bebauungsplan und zur Organisation vor Ort geklärt werden.
Zunächst geht es darum, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Gibt es ein Testament oder gilt die gesetzliche Erbfolge?
Ein Grundbuchauszug liefert in diesem Zusammenhang Aufschluss über Belastungen, Wegerechte oder Hypotheken. Eine sachverständige Bewertung ist ratsam, um den Verkehrswert zu ermitteln – auch im Hinblick auf eventuelle Miterbenregelungen oder steuerliche Berechnungen.
Ist die Entscheidung für eine Neubebauung gefallen, beginnt die Vorbereitung. Hierzu gehört auch die vollständige Räumung des Gebäudes. Regionale Anbieter für Wohnungsauflösung Köpenick, Kreuzberg, Lichtenberg etc übernehmen diese Aufgabe fachgerecht und diskret – eine praktische Hilfe, gerade bei lange unbewohnten Immobilien mit einem umfangreichen Hausstand.
Ob Erhalt oder Abriss wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Zustand des Gebäudes ab. Zu den wichtigsten Punkten gehören in diesem Zusammenhang:
Energetik: Veraltete Heizsysteme, fehlende Dämmung oder einfache Fenster verursachen hohe Folgekosten.
Bausubstanz: Schimmel, Risse im Mauerwerk oder ein undichtes Dach sprechen oft gegen eine Modernisierung.
Nutzbarkeit: Kleine Räume, verwinkelte Grundrisse oder fehlende Barrierefreiheit lassen sich nur mit großem Aufwand anpassen.
Abhängig von dem geltenden Bebauungsplan lässt sich das Grundstück nach einem Abriss auch flexibler nutzen – zum Beispiel mit einem Mehrgenerationenhaus oder einem Doppelhaus. Ob das im konkreten Fall baurechtlich möglich ist, klärt das zuständige Bauamt.
Bei dem Übergang einer Immobilie im Erbfall ist das Finanzamt zu informieren. Für Ehepartner und Kinder gelten Freibeträge, innerhalb derer keine Erbschaftsteuer anfällt. Werden Gebäude verkauft oder abgerissen, kann dies Auswirkungen auf bestehende Steuerprivilegien haben.
Ein Abriss ist zudem meist genehmigungspflichtig. Das Verfahren unterscheidet sich je nach Bundesland. In der Regel sind ein Abbruchantrag, Nachweise zur fachgerechten Entsorgung und gegebenenfalls ein Schadstoffgutachten vorzulegen.
Ist das Grundstück vorbereitet, beginnt die eigentliche Planung. Grundstücksgröße, Lage, Erschließung und Bodenbeschaffenheit definieren den Rahmen dafür. Frühzeitig geklärte hinsichtlich der Bauweise, dem Raumkonzept und der Finanzierung sorgen für einen reibungslosen Projektverlauf.
Neben der Auswahl eines geeigneten Baupartners zählen auch realistische Kalkulationen zu den Grundvoraussetzungen. Baunebenkosten, Gebühren, Planungsleistungen und eventuelle Erschließungsmaßnahmen müssen unbedingt einkalkuliert werden.
Wer Fördermöglichkeiten nutzen möchte, sollte sich außerdem rechtzeitig über Programme der KfW oder der Landesbanken informieren.
Das Elternhaus aufzugeben, stellt eine emotionale Angelegenheit dar. Doch sie bietet auch die Chance, Raum für neue Lebensentwürfe zu schaffen – ob für sich selbst oder kommende Generationen.
Mit einer sorgfältigen Planung und
fachlicher Unterstützung lässt sich der Übergang von der
Vergangenheit in die Zukunft jedoch gut gestalten. Das Grundstück
bleibt damit nicht nur ein Ort der Erinnerung, sondern wird
gleichzeitig zur Grundlage für etwas Neues – und das tragfähig,
zukunftsorientiert und individuell nutzbar.
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