Nachgehakt: Fünf Fragen zum Wohn-Riester


Artikel vom 25.03.2010


Wer sich künftig ein sorgenfreies Leben im Alter sichern will, muss privat vorsorgen. Ein wesentlicher Baustein ist das Eigenheim – stellt es doch für knapp 80 Prozent der Deutschen die sicherste Form der Altersvorsorge dar. Zudem hilft der Staat mit der Wohn-Riester-Förderung kräftig mit. Denn damit gibt es seit 2008 für die Finanzierung von selbst genutzten Immobilien die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für Geld-Riester-Produkte. Eine aktuelle Umfrage des F.A.Z.-Instituts hat ergeben, dass viele Menschen den Wohn-Riester noch nicht kennen bzw. die Vorteile deutlich unterschätzen. Die Experten der Landesbausparkassen (LBS) beantworten nachfolgend die wichtigsten Fragen. Sie betonen: „Wer die Förderung nicht nutzt, verschenkt bares Geld.“

 

 

 

1) Wofür kann ich Wohn-Riester einsetzen?

 

Die staatlichen Fördermittel können für den Bau oder Kauf einer Immobilie oder für die Tilgung von Wohnbau- und Bauspardarlehen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird, nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft wurde und sich in Deutschland befindet. Das soll sich ändern: Geplant ist eine Ausweitung auf alle Länder der Europäischen Union. Ebenfalls förderfähig sind der Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften und Dauerwohnrechten, beispielsweise in einem Seniorenheim.

 

 

 

2) Können auch Immobilienbesitzer profitieren?

 

Ja, Finanzierungen von selbst genutzten Immobilien, die ab 2008 angeschafft bzw. hergestellt wurden, können mit riesterzertifizierten Darlehen umgeschuldet werden. Zudem kann riestergefördertes Altersvorsorgeguthaben, beispielsweise aus einem Bausparvertrag, zu Beginn der Auszahlungsphase, in der Regel bei Renteneintritt, für die Entschuldung der selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden – und zwar unabhängig vom Anschaffungs- oder Herstellungsjahr.

 

 

 

3) Was passiert beim Verkauf einer mit Wohn-Riester geförderten Immobilie?

 

Wer sein riestergefördertes Eigenheim verkauft, muss entweder den bis dato aufgelaufenen Betrag auf dem Wohnförderkonto innerhalb von vier Jahren in eine andere selbst genutzte Immobilie investieren oder innerhalb eines Jahres wieder in einen riestergeförderten Altersvorsorgevertrag einzahlen. Dann bleibt die Förderung in vollem Umfang erhalten. Andernfalls sind die auf dem Wohnförderkonto aufgelaufenen Beträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

 

 

 

4) Für wen ist ein Riester-Bausparvertrag interessant?

 

Für alle, die eine eigene Immobilie finanzieren oder dies planen – denn sie profitieren von der Förderung und sichern sich gleichzeitig das zinsgünstige Bauspardarlehen. Als einziges Produkt wird der Bausparvertrag sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase gefördert. Die Förderung hilft also doppelt: Sie unterstützt das Ansparen und senkt später die Finanzierungslast. Da keine Einkommensgrenzen gelten, können Bausparer über Jahrzehnte von Wohn-Riester profitieren – vom Abschluss eines Vertrags bis zum Eintritt in Ruhestand.

 

 

 

5) Ist der Zeitpunkt für den Erwerb von Wohneigentum momentan gut?

 

Die Rahmenbedingungen für den Erwerb von Wohneigentum sind günstig: Die Zinssätze für Baudarlehen sind derzeit attraktiv und die Immobilienpreise befinden sich auf stabilem Niveau. Wer in attraktiver Lage baut, tätigt zudem ein inflationssicheres Investment.

 

 

 

----------------------------------------------------------
 

 Bild-Hinweis:

 

[2010-01 Vorteile]

 

Sofort-Rente: Eigenheimbesitzer genießen ihre Altersvorsorge schon mit dem Einzug – und können alle Vorteile steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.

 

Foto: LBS