Die Baufertigstellungsversicherung ist eine typische Versicherung, wenn es um den Hausbau geht. Sie deckt den finanziellen Mehraufwand des Bauherrn ab, wenn das Bauunternehmen während der Bauphase Insolvenz anmelden muss oder eine Pfändung gegen dieses eingeleitet wird.
Leider haben in der Vergangenheit manche Bauherrn Erfahrungen damit machen müssen, was es bedeuten kann, wenn dieser o.g. Fall (Insolvenz) bei einem Bauvorhaben eintritt. Die finanziellen Folgen können erheblich sein. Im Gegensatz zu anderen Staaten hat der Staat und die Politik keine wirkliche Vorsorge durch eine gesetzliche Regelung für diesen Fall getroffen. Als Bauherr sind Sie also selbst dafür in der Pflicht, sich für den „Worstcase“ selbst abzusichern, denn niemand möchte und sollte im Zweifel einen Drahtseilakt riskieren.
Das Wichtigste in Kürze
• Es werden drei Formen der Baufertigstellungsversicherung angeboten: Ausführungs-, Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft.
• Hierbei ist die Vertragserfüllungsbürgschaft am empfehlenswertesten für den Bauherren, da er am umfassendsten geschützt wird.
Die Ausführungsbürgschaft schützt den Bauherren während der Bauzeit gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens ab.
Die Gewährleistungsbürgschaft sichert den Bauherren für Schäden nach dem Bauende ab. Die Zeitspanne für die Gewährleistungsfrist bei Baumängeln ist gesetzlich festgelegt. Nach Paragraph 633 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Die Frist beginnt am Tag der Abnahme der Immobilie.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft kombiniert die o.g. Gewährleistungsbürgschaft und die Ausführungsbürgschaft miteinander. Diese Form der Baufertigstellungsversicherung ist die Empfehlenswerteste der drei Formen, da sie den Bauherren am umfassendsten absichert.
In der Regel wird die Baufertigstellungsversicherung vom Bauunternehmer abgeschlossen. Der Beitrag für die Versicherung wird aber in den meisten Fällen auf den Bauherren abgewälzt, die Beiträge also bei der Berechnung des Festpreises für den Hausbau berücksichtigt.