Was bei der Reinigung öffentlicher Gebäude zu beachten ist

Ein gepflegtes Gebäude trumpft mit einem positiven äußeren Erscheinungsbild auf und bewahrt sich gleichzeitig seinen Wert.


Artikel vom 08.12.2022


Ein gepflegtes Gebäude trumpft mit einem positiven äußeren Erscheinungsbild auf und bewahrt sich gleichzeitig seinen Wert. Dafür braucht es innen und außen eine gründliche Reinigung. Kompetentes Reinigungspersonal ist in der Lage, all dies fachgerecht und unter Beachtung sämtlicher Vorschriften zu gewährleisten.

Schutzvorkehrungen

Laut Berufsgenossenschaft sind Haut- und Atemwegserkrankungen bei Reinigungspersonal und Hausmeistern die am meisten registrierten Berufskrankheiten. Die entsprechenden Schutzausrüstungen nicht zu tragen, ist fahrlässig und stellt eine Pflichtverletzung dar. Treten Krankheiten auf oder geschehen Unfälle, stellt dies unter Umständen ein Eigenverschulden dar. Es sollte also selbstverständlich sein, die Hinweise auf Datenblättern und Behältnissen genau zu studieren.

Zugriffsrechte

Flächen wie Fensterbänke, Regale und Tische, die nicht vollständig abgeräumt oder verstellt sind, sind nicht zur Reinigung freigegeben. Mit Ablagegut versehene Flächen unterliegen dem Zugriffsrecht der entsprechenden Fachleute wie Bürokräfte oder Lehrer. Sind in Klassenräumen die Stühle nicht aufgestuhlt, sind diese nicht zu reinigen. Nach der Bodenreinigung stellt das Reinigungspersonal die Stühle wieder ordnungsgemäß hin. Anschließend erfolgt mit einem feuchten Tuch die Tischreinigung.

Gefährliche Bereiche

Hier gilt es bei der Reinigung einige Besonderheiten zu beachten. Eine Bodenreinigung ist hier lediglich vorzunehmen, wenn eine ausdrückliche Anordnung vorliegt. Das Reinigen der Fensterbänke, Tische und anderen Ablagen erfolgt ausschließlich durch den Nutzer. Der Grund für diese Einschränkungen ist darin zu sehen, dass sich dort häufig Restbestände von Flüssigkeiten oder Pulver befinden. Diese können, wenn sie in Verbindung mit Fremdstoffen kommen, Sach- und Gesundheitsschäden verursachen. Dies können beispielsweise Verfärbungen, Dämpfe oder Verätzungen sein. Es ist ratsam, in diesen Räumen einen Hinweis aufzuhängen, der das Reinigungspersonal auf die Einschränkungen hinweist.

Datenschutz

In öffentlichen Räumen unterliegt jede Klassenarbeit, Tafelaufzeichnung, persönliche Notizen beispielsweise über Mitarbeiter, Kunden oder Schüler dem Datenschutz. Es kann gravierende Konsequenzen nach sich ziehen, sofern dieses Schutzrecht keine Beachtung erfährt. Entsprechend ist bei der Einstellung jeder Mitarbeiter darauf hinzuweisen. Anschließend hat halbjährlich eine Information hinsichtlich der Datenschutzverpflichtungen den Reinigungsmitarbeitern gegenüber zu erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtanweisung.

Farbliche Unterteilung

Eine professionelle Reinigungsfirma ist sich selbstverständlich darüber im Klaren, dass Reinigungsmittel und Geräte, die für die Reinigung des WCs zum Einsatz kommen, nicht bei der Küchenreinigung zu verwenden sind. Um dies zu vermeiden, sind sämtliche Hilfsmittel und Geräte farblich auf ihren Einsatzort abzustimmen.

Fußmatten

Fußmatten sind in regelmäßigen Abständen zu reinigen beziehungsweise auszutauschen. Eine Fußmatte muss eine Mindestlänge von 2,5 Metern haben. Dies gewährleistet, dass beim Gehen jeder Fuß zweimal die Matte berührt.

Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel

Beschädigungen, die beim Entfernen von Verschmutzungen auf Natursteinbelägen in Fluren, Treppen und Podesten, an Skulpturen oder auf Kunstwerken und im Sporthallenbereich entstehen, lassen sich vermeiden. Hierfür braucht es lediglich einen Blick in die Betriebsanweisungen, damit nicht falsche Reinigungsmittel oder Geräte zum Einsatz kommen. Entsprechend ist das Reinigungspersonal einzuweisen.

Sonderreinigungen

Für Sondereinigungen wie Kunst, Teppichen, Graffiti und Naturstein ist besser eine Spezialfirma zu beauftragen. Ansonsten ist die Reinigung nur in Abstimmung mit dem Vorgesetzten vorzunehmen.

Nano-Reinigungsmitteln und -Versiegelungen

Die Arbeitszeiten und -vorgänge lassen sich im Toilettenbereich reduziert beziehungsweise vereinfachen. Allerdings ist es von Nöten mit dem Vorgesetzten z sprechen, ob eine Nano-Versiegelung oder Nano-Reinigung vorzunehmen ist.

Gefahrenquellen

Beim Arbeiten an Wänden oder im Bodenbereich verursacht häufig Einschränkungen für Besucher. Oftmals stehen zusätzlich Materialbehälter und Werkzeuge im Weg. Arbeiten während der Schul- oder Betriebszeiten stellt immer eine erhöhte Unfallgefahr dar. Entsprechend sind die Gefahrenquellen zu Kennzeichnen und gegebenenfalls der Bereich abzusperren. Bei Arbeiten bei Dunkelheit besteht die Pflicht, Engstellen auszuleuchten.

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