Parkplatzreservierung beim Umzug: So geht es!


Artikel vom 10.08.2022


Nicht nur die Wohnung muss am Umzugstag stimmen, auch ein Parkplatz sollte sich in unmittelbarer Nähe befinden. Dennoch ist die Suche nach einer geeigneten Parkmöglichkeit kein leichtes Unterfangen. Vor allem in Großstädten ist es schwierig, einen Parkplatz zu finden. Hier kommt es oft vor, dass man mehrere Runden drehen muss, bis man endlich einen freien Stellplatz gefunden hat. Damit am Umzugstag alles glattläuft und man nicht unnötig Zeit mit der Suche nach einem Parkplatz verschwendet, sollte man sich im Vorfeld um die Beantragung einer Halteverbotszone kümmern.

Ist ein Halteverbot für einen Umzug nötig?

Die Einrichtung einer Halteverbotszone für einen Umzug ist immer dann anzuraten, wenn die Parkplatzsituation vor der Wohnung sehr schlecht ist. Dies ist häufig in Großstädten der Fall. Niemand möchte die großen Schrankteile mehrere Hundert Meter bis zum Umzugsfahrzeug tragen und dies auch noch mehrere Male. Normalerweise wird auf einer der Straßenseiten, also zur Wohnung hingewandt, ein Halteverbot eingerichtet. Je nach konkretem Einzelfall ist aber auch ein weiträumigeres Verbot möglich. Wenn man allerdings in einer Straße wohnt, die kaum befahren ist oder in der stets genügend Parkmöglichkeiten vorhanden sind, kann man sich die kostenpflichtige Beantragung auch sparen.

Wann muss man eine Halteverbotszone beantragen?

Da die Bearbeitung der Beantragung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte man eine Halteverbotszone für einen Umzug unbedingt 3 bis 4 Wochen vor der Durchführung des Umzugs beantragen. Den Antrag stellt man je nach Region bei der zuständigen Stelle. In den meisten Städten und Landkreisen ist dies das zuständige Straßenverkehrsamt oder das Landratsamt beziehungsweise das Bezirksamt. Im Antrag teilt man den Grund und das Ausmaß der beabsichtigten Maßnahme mit. Hierbei sollte man etwas "Spielraum" einplanen, um später noch genügend Platz zum Rangieren zu haben.

Kosten?

Die Beantragungskosten können nicht pauschal benannt werden. Auch diese sind von Region zu Region unterschiedlich und setzen sich aus mehreren Parametern zusammen.

Zu berücksichtigen sind hier zunächst die Bearbeitungsgebühren der jeweils zuständigen Behörde und die Kosten für die Miete der aufzustellenden Verkehrszeichen sowie den eventuell dafür beauftragten Aufstellservice.

Die Bearbeitungsgebühren für die behördliche Genehmigung taxieren zwischen ca. 10 und ca. 40 Euro. Die Miete für die Schilder kann zwischen 3 und 15 Euro kosten sowie bis zu 150 Euro für das Aufstellen der Halteverbotszeichen.

Nimmt man die Kosten auf sich, sollte man die Schilder unbedingt 2 bis 4 Tage vor dem geplanten Umzug platzieren lassen. Man sollte nämlich sicherstellen, dass die Halter der in der Verbotszone parkenden Fahrzeuge genügend Zeit haben, auf die "neue Situation" reagieren zu können.

Kann man auch selbst eine Halteverbotszone einrichten?

Grundsätzlich kann man auch selbst die Schilder nach behördlicher Genehmigung aufstellen. Jedoch ist dies noch aufwendiger und kostenintensiver, da man sich selbst um die Beauftragung von Unternehmen kümmern muss.

Verkehrsschilder selbst anzufertigen ist selbstverständlich verboten und wird bei entsprechender Feststellung durch die Strafverfolgungsbehörden rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Man darf also keineswegs selbst Schilder anfertigen oder platzieren. Weder nach einer behördlichen Genehmigung für das Errichten einer temporären Halteverbotszone noch, wenn die selbst gebastelten Schilder für nur wenige Minuten aufgestellt werden.

Kann man Falschparker abschleppen lassen?

Grundsätzlich kann man Falschparker, sofern trotz eingerichteter Halteverbotszone solche vor der Umzugswohnung stehen, auch abschleppen lassen. Allerdings ist das Beauftragen eines Abschleppunternehmens dann zivilrechtlicher Natur geschehen und zieht auch die entsprechenden Kosten nach sich, die man dann zunächst selbst tragen muss. Im Anschluss kann man sie sich beim Halter zurückfordern.

Der einfachere Weg ist allerdings das Ordnungsamt beziehungsweise subsidiär die Polizei zu verständigen. Die Ordnungshüter versuchen dann zunächst zügig den Halter zu ermitteln und zum Wegfahren des Fahrzeugs zu bewegen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Beamten das Fahrzeug anschleppen lassen und der Halter des Fahrzeugs bekommt die Rechnung zugestellt.


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