Wie man sich vor Mietnomaden schützen kann


Artikel vom 23.06.2022


Man kann es immer wieder hören, dass in Mietimmobilien Mietnomaden gehaust haben und Vermieter daran verzweifeln. Leider passiert das heutzutage noch sehr oft und der Schaden der dabei für den Vermieter entsteht, kann sehr hoch sein.

Mietnomaden stellen deswegen ein großes Problem dar, weil sie meistens Kosten und auch Schäden an Mietobjekten verursachen. Mietnomaden beziehen ein Haus oder eine Wohnung von Anfang an mit der Absicht, dass sie keine Miete bezahlen werden. Es handelt sich also eindeutig um Betrüger, die dann die Vermieter mit Vorsatz und mit falschen Papieren täuschen wollen. Zu der nicht gezahlten Miete entstehen Vermietern oft auch Kosten, weil der Zustand der betreffenden Mietobjekte nach Verlassen meist so schlecht ist, das sehr oft eine Renovierung notwendig wird.

Welche Maßnahmen kann man gegen Mietnomaden vor dem Einzug ergreifen?

Man kann sich als Vermieter schon vor dem Mietvertrag-Abschluss schützen, indem man die Mieter besonders sorgfältig auswählt. Zum Beispiel kann eine Selbstauskunft möglicher Mieter dazu dienen. Es ist eine Option, beispielsweise einen Nachweis über das Einkommen oder eine Schufa-Auskunft zu verlangen. Sinnvoll kann auch die Forderung nach einer Mietschulden-Freiheitsbescheinigung sein. Mit dieser Bescheinigung kann man sicherstellen, dass der Interessent bei einem vorherigen Vermieter keine Mietschulden hinterlassen hat. Auf alle Fälle lohnt es sich, Erkundigungen bei den früheren Vermietern einzuholen.

Wie eine Detektei bezüglich Mietnomaden helfen kann

Detekteien, wie zum Beispiel http://detektei-acenta.de/, können für Vermieter die Angaben der potenziellen Mieter überprüfen, bevor unter Umständen folgenschwer ein Mietvertrag unterschrieben wird. Eine professionell vorgehende und erfahrene Detektei weiß dann genau, wie dabei vorzugehen ist und kann unter Umständen auch dabei behilflich sein, untergetauchte Mietnomaden aufzuspüren.

Was kann eine Detektei im Vorfeld überprüfen?

  • Ob die Identität der Person/Personen stimmt
  • Ob die letzte, angegebene Adresse stimmt
  • Ob der angegebene Arbeitsplatz und der angegebene Arbeitgeber der Wahrheit entspricht
  • Eine Leumundsprüfung (Überprüfung einer Person bezüglich des Wahrheitsgehalt seiner Angaben in Verdachtsmomenten)
  • Ob es in der Vergangenheit Störungen bei Zahlungen, bei eidesstattlichen Erklärungen oder Versicherungen (Bonitätsprüfung) gab

Ob nun im Vorfeld oder auch noch später, eine Detektei kann ein wichtiges Mittel sein, das Risiko einzugrenzen und/oder einem im Schadensfall durch gerichtsverwertbare Beweismittel zum Recht zu verhelfen. Detekteien verfügen häufig über wichtige Beziehungen, welche für das Auffinden der Mietnomaden von Bedeutung sein können. Manchmal auch dann, wenn sich die Mietnomaden im Ausland befinden.

Welche Maßnahmen kann man gegen Mietnomaden nach dem Einzug ergreifen?

Wenn man als Vermieter feststellt, dass die Mietzahlungen ausbleiben, sollte man schnell handeln sowie als erstes das Gespräch suchen. Wenn ein Mieter bislang ein zuverlässiger Mietzahler war und die Nebenkosten beglichen hat, hat er vielleicht gerade einen unvorhergesehenen finanziellen Engpass. In so einem Fall kann man sicherlich eine gute gemeinsame Lösung über das offene Gespräch finden. Wenn es sich aber doch um Mietnomaden handelt, kann man nur anraten, rasch eine Kündigung auszusprechen als auch diese gerichtlich durchzusetzen. Ein Vermieter darf dann dem Mieter fristlos kündigen, wenn er mit zwei Mieten in Verzug ist. Das muss schriftlich erfolgen und dem Mieter bevorzugt per Einschreiben zugestellt werden. So ist man abgesichert, dass der Mieter die Kündigung auch erhalten hat. Im Anschluss hat der Mieter zwei Wochen Zeit, um eine Wohnung zu räumen. In der Regel lassen sich aber Mietnomaden davon nicht abschrecken. Dann ist leider in vielen Fällen eine Räumungsklage nötig. Es können Monate vergehen, bis diese Klage aber gerichtlich durchgesetzt ist. In der Zeit wird der Vermieter weitere Verluste durch Mietausfälle hinnehmen müssen.

Hohe Schäden durch Mietnomaden

Es ist die Rede davon, dass ein Vermieter durchschnittlich ca. 25.000 Euro Schaden durch Mietnomaden zu verbuchen hat. Der finanzielle Schaden entsteht nicht nur durch nicht gezahlte Miete, sondern auch dadurch, dass die Mietobjekte in einem verwahrlosten, beschädigten und oft zugemüllten Zustand verlassen werden. Renovierungen, wie auch beispielsweise das Tapezieren der Decke sind fast immer nötig. So eine Situation ist auch besonders dann ärgerlich, wenn man Immobilien als Kapitalanlage sieht und bei Schäden durch Mietnomaden dafür aufkommen muss.

Zu der „Berliner Räumung"

Im Jahr 2013 sind Änderungen im Mietrecht vorgenommen worden. Diese sollen den Vermietern das „Loswerden“ von Mietnomaden dadurch leichter machen, indem sie schneller als sonst eine Räumung erzwingen können. Gemäß der sogenannten „Berliner Räumung“ kann also ein Vermieter (wenn er das Räumungsurteil bei einem Gericht durchsetzen konnte) mit der Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Räumung vornehmen lassen. Wie sonst üblich, müssen hierbei nicht mehr die Möbel sowie Einrichtungsgegenstände der Wohnung abtransportiert werden. Hierbei geht es alleinig darum, dem Vermieter den Besitz an der Wohnung zu verschaffen, ohne auch die Räumung und Einlagerung der Gegenstände aus der Wohnung vorzunehmen. Denn besonders diese Maßnahmen des Gerichtsvollziehers sind mit erheblichen Kosten verbunden.