Glasversicherung: Was kann sie?


Artikel vom 26.10.2021


Räumen wird durch großzügige Glasflächen stets eine luftige und lichtdurchflutete Atmosphäre verliehen, unabhängig davon, ob diese in eleganten Vitrinen oder großen Panoramafenstern bestehen. Allerdings geht das Material Glas im Alltag durchaus auch mit einigen Risiken einher. Es neigt schließlich dazu, recht schnell zu brechen, was hohe Kosten nach sich ziehen kann. 


Der Grund dafür ist, dass nicht nur die Glasfläche an sich durch den Glasbruch gefährdet wird, sondern splitterndes Glas auch an weiteren Einrichtungselementen der Wohnung durchaus großen Schaden anrichten kann. Kommt es zu einem Glasbruchschaden, stellt ein kompetenter Dienstleister, wie Glasengel® Hamburg, den richtigen Ansprechpartner dar. 


Eine Glasversicherung, die häufig auch als Glasbruchversicherung bezeichnet wird, bietet außerdem eine gewisse Absicherung vor derartigen Schäden. Die Versicherung bezieht sich dabei nicht nur auf die Flächen der Fenster, sondern ebenfalls auf weitere Glasflächen des Haushaltes. Außerdem wird durch sie nicht nur für das zerstörte Glas selbst ein finanzieller Ersatz geleistet. 


Die Abdeckung von Glasbruch durch Gebäude- und Hausratversicherung


Viele Verbraucher nehmen an, dass sie keine Glasversicherung benötigen, da sie bereits über eine Hausratversicherung und ihr Vermieter über eine Gebäudeversicherung verfügt. Allerdings kann sich diese Annahme im Schadensfall als überaus kostspielig erweisen, beispielsweise, wenn durch eine Unachtsamkeit Dritter das Aquarium zu Bruch geht. 


In diesem Fall ist nämlich längst nicht nur das Aquarium zu ersetzen, denn durch den Wasserschaden sind häufig noch weitreichendere Renovierungsmaßnahmen nötig, die hohe Kosten nach sich ziehen. Die normale Hausratversicherung übernimmt diese im Basistarif nicht, denn sie deckt in der Regel nur Leitungswasserschäden, Hagel- und Sturmschäden, Brand- und Sengschäden, Blitzschäden oder Schäden durch Einbruchdiebstahl und einbruchsbezogenen Vandalismus ab. 


Werden die Fenster somit im Zuge eines Einbruchs beschädigt, deckt die Wohngebäudeversicherung den so entstandenen Glasschaden tatsächlich ab. Bei einem zerstörten Aquarium werden beschädigte Kommoden und Teppiche durch die Hausratversicherung übernommen, wenn diese einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt einschließt. 


Allerdings ist keine der beiden Versicherung für den Kostenersatz des Aquariums zuständig. In diesem Fall wäre eine Glasbruchversicherung nötig, durch die auch eine bestehende Hausratversicherung in vielen Fällen erweitert werden kann. 


Die Leistung der Haftpflichtversicherung bei Glasbruch


Natürlich gehört eine Haftpflichtversicherung zu den unverzichtbaren Versicherungen, schließlich bietet sie Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen, wenn ein Schaden am Eigentum Dritter oder an Personen verursacht wird. 


Allerdings kann sich auf die Haftpflichtversicherung nicht verlassen werden, wenn das eigene Eigentum beschädigt wird. Beispielsweise wird die Haftpflichtversicherung den Schaden, der durch einen umfallenden Kerzenständer an der Glasvitrine entsteht, so nicht übernehmen. 


Wann ist eine Glasbruchversicherung empfehlenswert?


Viele Menschen, die keinen Wintergarten, Glasvitrinen oder Aquarien besitzen, vertreten die Meinung, dass sie keine Glasbruchversicherung benötigen. Allerdings ist dies oft ein Irrtum, denn eine derartige Versicherung ist in den meisten Fällen durchaus sinnvoll. 


Besonders bei modernen Wohnungseinrichtungen sind zahlreiche Gegenstände aus Glas zu finden, beispielsweise in Form von Spiegeln, Duschtrennwänden oder einem Kochfeld aus Glaskeramik. 


Gehen diese Einrichtungsgegenstände zu Bruch, entsteht in vielen Fällen ein nicht zu vernachlässigender finanzieller Schaden – nicht nur für den Ersatz des Gegenstandes, sondern ebenfalls für die Kosten, die durch eine eventuelle Notverglasung anfallen. Daneben sind auch die Kosten für die Entsorgung des zerbrochenen Glases sowie die Montage und die Lieferung des Ersatzes zu bedenken. 




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