Wer darf Halteverbotsschilder aufstellen?


Artikel vom 17.09.2021



Plötzlich steht vor dem Haus ein Halteverbotsschild. Ist das mit dem Straßenverkehrsrecht vereinbar? Durchaus, dabei gilt zu klären, wer das Straßenschild aufgestellt hat und zu welchem Zweck. Eine Privatperson darf nicht in den Straßenverkehr eingreifen und somit keine Halteverbotsschilder willkürlich aufstellen. Ebenso wenig Personen der Stadtverwaltung. Trotzdem dürfen Autofahrer Straßenschilder nicht missachten.

Darf ich ein Verkehrsschild ignorieren?

Nein, das geht aus verschiedenen Rechtssprüchen der Richter und der Straßenverkehrsordnung hervor. Grundsätzlich müssen Autofahrer Verkehrsschilder beachten und sich an die Bedeutung der Schilder halten. Ist vor dem Haus unerwartet ein Halteverbotsschild aufgestellt, dann hat sich der Autofahrer dem unterzuordnen. Allerdings darf dieser prüfen, ob das Schild mit dem Recht vereinbar ist und kann dazu die Polizei kontaktieren. Sie nimmt die Sachlage auf und gibt die Anfrage an die zuständige kommunale Behörde weiter.

Hat die Gemeinde das Recht überall Halteverbotsschilder aufzustellen?

Auch der Gemeinde und dem Bürgermeister ist es untersagt, willkürlich nach eigenem Ermessen Halteverbotsschilder aufzustellen. Solche Schilder dürfen nur auf Einzelanträgen stattgegeben werden. Dafür müssen Antragsteller einen guten Grund vorweisen. Nur wenn der vorliegt, darf die zuständige Behörde der Gemeinde die Genehmigung erteilen. Das gilt für den Bürgermeister wie für die Bürger und Unternehmer gleichermaßen. Setzt der Bürgermeister sich über die Vorgabe hinweg, haftet dieser unter anderem für Amtsmissbrauch.

Mit welcher Begründung wird ein Halteverbotsschild genehmigt?

Das kommt auf den Antragsteller an. Handelt es sich dabei um ein Unternehmen, ist zu klären, welchen Zweck dieses mit dem Antrag verfolgt. Das Interesse ist dann begründet, wenn etwa Straßenarbeiten durchzuführen sind und aus Sicherheitsgründen temporär eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Umzugsunternehmen können ein Halteverbot für einen Umzug beantragen, damit eine Stellfläche vor dem Haus, in dem der Aus- oder Einzug stattfindet, frei ist. Auch Behörden, die Feuerwehr oder ein Rettungsdienst kann eine zusätzliche Zone für das Halteverbot einrichten lassen. Rettungskräften obliegt eine Sondergenehmigung. Im Einsatz dürfen sie temporär Straßen blockieren oder anderen die Zufahrt zu einer Parkfläche verweigern.

Darf ein Umzugsunternehmen unbegrenzt Halteverbotszonen einrichten?

Nein, für jeden Auftrag, den ein Umzugsunternehmen abwickelt, muss die Umzugsfirma vor Beginn des Umzugs das Halteverbot für den Umzug beantragen. Selbst wenn die zuständige Behörde dem Unternehmen eine Dauergenehmigung erteilt, darf das jeweilige Unternehmen nicht nach eigenem Ermessen überall eine Halteverbotszone einrichten. Das geht aus einem Urteil eines Mannheimer Gerichts hervor. Die Richter sind der Ansicht, dass die Entscheidungsgewalt über eine Halteverbotszone immer bei der zuständigen Behörde liegen muss und sie jeden Einzelfall zu prüfen hat.

Darf ich ein Fahrzeug abschleppen lassen?

Das kommt auf den Einzelfall an. Es muss eine rechtswidrige Situation im Straßenverkehrsrecht vorliegen, um ein Fahrzeug ordnungsgemäß abschleppen zu lassen. Parkt beispielsweise ein Fahrzeug die Feuerwehreinfahrt zu, dann ist das rechtlich umstritten. Offiziell gibt es kein Verkehrsschild, welches für eine Feuerwehrzufahrt rechtlich anerkannt ist. Jedoch dürfen die Länder selbst die Rettungswege bestimmen und kennzeichnen. Privatpersonen sind in dem Fall dem öffentlichen Recht unterlegen. Eigenständig einen Abschleppdienst zu rufen, kann dazu führen, dass die Kosten selbstständig getragen werden müssen.

Liegt eine Blockierung einer Zufahrt oder Straße vor, sollten Bürger zu ihrer eigenen Sicherheit immer die Polizei kontaktieren, die anschließend die Sachlage prüft und Maßnahmen ergreift. Ruft die Polizei einen Abschleppdienst, trägt der Fahrzeughalter die Kosten für die Dienstleistung.



Bild von Florin Birjoveanu auf Pixabay