Haus oder Wohnung: Das muss man bei der Entrümpelung beachten


Artikel vom 13.07.2021


Eine Haushaltsauflösung oder eine Entrümpelung bedeuten immer einen immensen Aufwand. Nach dem Tod eines nahen Angehörigen oder nach dem Auszug eines Mietnomaden ist die Auflösung oder Entrümpelung jedoch ein Muss. Die relevanten Punkte, die entsprechend beachtet werden sollten, werden im folgenden Ratgeber vorgestellt.

So läuft eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung ab
Die Entrümpelung oder die Haushaltsauflösung beginnt in der Regel mit einer Begehung direkt vor Ort. Der Dienstleister überzeugt sich hierbei von dem Bedarf und den anstehenden Arbeiten. Auch die Menge an Abfall bzw. die Art der notwendigen Entsorgung lassen sich hierdurch schnell und effizient ausmachen. Wichtig ist jedoch auch eine Unterscheidung zwischen der Entrümpelung und einer Haushaltsauflösung.

Bei einer Entrümpelung sind die jeweiligen Räumlichkeiten in der Regel mit sehr viel Müll versehen und ein einfaches Sortieren ist meist nicht mehr möglich. Zudem werden viele Aufgaben der Haushaltsauflösung durch Angehörige übernommen, bei einer Entrümpelung sieht dies allerdings anders aus. Hier ist überwiegend der Profi am Werk, da die vier Wände nicht mehr bewohnbar und somit entsprechend vollgemüllt sind.

Kostenübernahme und Angebote - wichtige finanzielle Aspekte
Wenn es um die schnelle und günstige Wohnungsauflösung in Berlin oder anderen Orten geht, machen sich viele Auftraggeber Gedanken um die entstehenden Kosten. Wichtig ist hierbei zunächst unverbindliche Angebote einzuholen. Ein seriöser Dienstleister schaut sich hierfür die Gegebenheiten direkt vor Ort an und hilft dabei, die zu erwartenden Kosten einzuschätzen. Zwar gibt es immer wieder Dienstleister, welche ein Angebot per Mail oder Telefon versprechen, dies ist allerdings weniger seriös.

Zudem geht es in vielen Fällen rund um die Kostenübernahme. Dies gilt vor allem bei einer Entrümpelung, die nach dem Verlassen einer Mietwohnung ansteht. In diesem Fall kann es durchaus möglich sein, die Kosten auf den Mieter umzulegen. Dies gilt nicht nur bei einer kompletten Wohnung, sondern auch im Keller oder in der Garage. Hinterlässt der Mieter hier nachweislich Abfall, sodass eine Entrümpelung notwendig ist, können die entstehenden Kosten hierfür direkt bei diesem geltend gemacht werden. Unter Umständen ist auch eine Umlegung der Kosten auf die weiteren Mieter notwendig, beispielsweise durch entsprechende Passagen und Regelungen im Mietvertrag. Dies gilt vor allem dann, wenn der eigentliche Mieter nicht mehr greifbar ist.

Ein seriöser Anbieter ist bei der Entrümpelung absolute Pflicht
Wenn es um die Entrümpelung oder auch eine Haushaltsauflösung geht, ist ein seriöser und erfahrener Anbieter absolut Pflicht. Nur mit diesem lässt sich eine kompetente und zuverlässige Abwicklung in die Tat umsetzen und negative Überraschungen, auch in Bezug auf die Finanzen, bleiben aus. Zudem sollte immer darauf geachtet werden, dass das jeweilige Angebot für die Entrümpelung oder für die Haushaltsauflösung schriftlich und für den Anbieter bindend ist. Von großer Bedeutung ist hierfür die bereits erwähnte Begehung direkt vor Ort, damit eine realistische Einschätzung möglich ist.

Zudem lohnt es sich immer mehrere Angebote einzuholen. Hierdurch hat der Auftraggeber die Vergleichsmöglichkeiten und kann sich für einen Dienstleister mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis entscheiden. Eine Begehung vor Ort und das Erstellen des Angebots sollten zudem immer kostenlos sein. Eine Wertanrechnung von Funden während der Auflösung oder Entrümpelung zeigt ebenfalls einen seriösen Dienstleister und kann gleichzeitig dabei helfen, viel Geld zu sparen und die Kosten für die Dienstleistung deutlich zu senken. Entsprechende Vereinbarungen sollten schon im Vorfeld getroffen und schriftlich fixiert werden, damit hier im Nachhinein keine Probleme auftreten oder auch Potenzial verschenkt wird.



Bild von Mohammed Salem auf Pixabay