Sichtschutz gegen neugierige Nachbarn


Artikel vom 01.04.2021


Geht es um ihre eigenen vier Wände, stellt die Privatsphäre für die meisten Verbraucher ein überaus wichtiges Thema dar. Dabei stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, wie die Privatsphäre im heimischen Garten oder der Wohnung effektiv erhöht werden kann. 


Jedoch gelten besonders bei Hecken und Bauten, die dafür sorgen sollen, die neugierigen Blicke der Nachbarn abzuwehren, durchaus einige rechtliche Regelungen. Einfacherer gestaltet sich der Sichtschutz daher durch praktische Fensterfolien, die in einer großen Auswahl, zum Beispiel bei Fensterfolienmarkt, erhältlich sind. 


Die einfachste Lösung: Sichtschutzfolien


Schauen Nachbarn oder Passanten ständig ins Fenster oder über den Gartenzaun, kann die Privatsphäre dadurch stark beeinträchtigt werden. Sichtschutzfolie ist besonders für Terrassen- und Balkontüren sowie Fenster ideal geeignet, da es so nicht nötig ist, ständig die Rollläden – falls überhaupt vorhanden – herunterzulassen. 


Für die Anbringung der Sichtschutzfolien sind keine baulichen Veränderungen notwendig und der Sichtschutz kann bei Bedarf wieder rückstandslos entfernt werden. Einige Folien sollten dabei durch einen Fachbetrieb angebracht, andere können jedoch auch in Eigenregie installiert werden. 


Nachbarschaftsstreit durch Sichtschutzzäune


Es gibt sehr häufig Fälle, in denen sich Nachbarn durch einen Sichtschutz gestört fühlen, beispielsweise, wenn dieser ohne vorherige Absprache an der Grundstücksgrenze etabliert wird. Daher gelten in den Bundesländern verschiedene Regelungen hinsichtlich der Aufstellung des Sichtschutzes. 


Um sogenannte Sichtschutzzäune entbrennt besonders oft ein Nachbarschaftsstreit. Schließlich ist es nötig, dass der Zaun eine gewisse Höhe aufweist, um tatsächlich als verlässlicher Sichtschutz die Blicke der Nachbarn abzuschirmen. 


In der Regel ist das subjektive ästhetische Empfinden der Grund, weshalb sich Nachbarn an einem Sichtschutz stören. Jedoch verletzen viele Aufsteller auch die geltenden Gesetze. Ein Sichtschutzzaun stellt generell – wie herkömmliche Zäune auch – eine Rechtseinfriedung dar. Üblicherweise können diese ohne Genehmigung installiert werden, jedoch nur, wenn sie eine maximale Höhe einhalten. Daneben ist auch ein bestimmter Abstand zu dem Grundstück des Nachbarn zu berücksichtigen. 


Hecken als natürlicher Sichtschutz 


Um eine möglichst naturnahe Abgrenzung zu den Nachbarn zu schaffen, erfreuen sich besonders Hecken einer großen Beliebtheit. Schließlich bringen diese im Gegensatz zu hohen Betonmauern kaum ästhetische Probleme mit sich. Jedoch gelten auch bei der Etablierung von Hecken gewisse Regelungen in den unterschiedlichen Bundesländern. 

Beispielsweise gehen für den Heckenaufsteller mit dem natürlichen Sichtschutz einige Pflichten einher. Dieser muss die nötige Pflege der Grundstücksgrenze sicherstellen – auch, wenn Zweige auf das Grundstück des Nachbarn überstehen. 


Die Hecke, die auf das fremde Grundstück ragt, darf von dem Nachbarn nicht ohne Weiteres bearbeitet werden. Kommt es somit zu überstehenden Zweigen, muss eine Aufforderung an den Heckeneigentümer erfolgen, diese entsprechend zurückzuschneiden. Der Nachbar darf die Hecke erst dann in Eigenregie schneiden, wenn er dem Heckenbesitzer eine Frist gesetzt hat, die verstrichen ist – ansonsten handelt es sich um unerlaubte Sachbeschädigung. 


Für Pflanzen als Sichtschutz gelten grundsätzlich die folgenden Orientierungswerte: 


  • Bis zu 1 Meter Höhe muss zum anderen Grundstück ein Mindestabstand von 25 Zentimetern eingehalten werden

  • Bis zu 1,50 Metern Höhe muss zum anderen Grundstück ein Mindestabstand von 50 Zentimetern eingehalten werden

  • Ab 1,50 Metern Höhe muss zum anderen Grundstück ein Mindestabstand von 75 Zentimetern eingehalten werden. 


Soll ein Sichtschutz in Form eines Zaunes oder einer Hecke etabliert werden, ist es somit immer empfehlenswert, die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde zu berücksichtigen. Wird im Vorfeld mit dem Nachbarn die Aufstellung des Sichtschutzes besprochen, kann ebenfalls viel zukünftiger Ärger vermieden werden. 


Bild von Q K auf Pixabay