Bootskauf: Darauf müssen Sie bei einem Gebrauchtkauf achten


Artikel vom 26.01.2021


Diejenigen, die nach einem gebrauchten Boot oder einer Yacht suchen, sollten ihre endgültige Kaufentscheidung nicht nur aus dem Bauch heraus treffen. In einigen Fällen entpuppt sich die vermeintliche Traumyacht, nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, schnell als wahrer Alptraum. Bei dem Kauf eines gebrauchten Bootes kommt es schließlich nicht nur auf den oberflächlichen Eindruck und eventuell vorhandenes, praktisches Zubehör, wie ein Bettclipsystem für Caravane oder Boote an, sondern noch auf einiges mehr. 

Osmoseschäden, Wartungstau, Defekte an den technischen Komponenten, Maschinenschäden oder verdeckte Mängel werden häufig erst zu spät entdeckt. Selbst Brand- oder Sinkschäden tauchen oft erst nach einiger Zeit auf. Worauf bei dem Gebrauchtkauf eines Bootes wirklich zu achten ist, erklärt daher der folgende Beitrag. 

Bootssachverständigen zu Rate ziehen

Auch Menschen, die generell ein großes Fachwissen im Bereich von Booten aufweisen, sollten bei dem Kauf eines Gebrauchtbootes stets die Dienste eines versierten Sachverständigen in Anspruch nehmen. 

In der Regel werden die dafür fälligen Kosten durch die Einsparungen, die hinsichtlich des Kaufpreises realisiert werden können, wieder ausgeglichen. Schließlich findet ein kompetenter Bootssachverständiger auch kleinere Mängel, durch die der Kaufpreis reduziert werden kann und bewahrt vor vermeidbaren Fehlinvestitionen. 

Kaufvertrag anwaltlich prüfen lassen

Einen Kaufvertrag rückabzuwickeln kann oft mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Vielleicht ist der Verkäufer auch gar nicht mehr auffindbar, sobald Probleme mit dem gekauften Boot auftreten. 

Hinsichtlich des Kaufvertrags ist es außerdem empfehlenswert, diesen durch einen Fachanwalt für Boots- und Yachtrecht prüfen zu lassen. Oft ist dieser nämlich besonders für den Verkäufer günstig gestaltet. 

Diese Kriterien muss ein Gebrauchtboot erfüllen

Sportboote, die vor dem 15.06.1998 erstmalig in den Verkehr gelangten, müssen nach geltendem Recht, um auf Bundeswasserstraßen zugelassen zu werden, einige Kriterien erfüllen. Zu diesen zählen:

  • 14-stellige Rumpfnummer nach EG-Richtlinie am Heck
  • CE-Plakette, die relevante Bootsdaten, wie Motor, Personenzahl und Zuladung, enthält
  • EG-Konformitätserklärung 

Handelt es sich um ein Import-Boot, welches nicht aus einem EU-Staat stammt, ist in der Regel eine nachträgliche Zertifizierung notwendig, wenn keine Konformitätserklärung vorhanden ist. Ausgenommen sind davon Eigenbauten, Regatta- und Ruderboote oder Boote, die über 24 Meter oder unter 2,5 Meter lang sind. 

Detaillierte Prüfung des Angebotes essentiell

Generell kommt es darauf an, das vorliegende Angebot detailliert zu prüfen. Wichtig ist, dass alle wichtigen Dokumente im Original vorliegen und die Serien-Nummern mit den Dokumenten übereinstimmen.

Auf einen schriftlich aufgesetzten Kaufvertrag darf bei dem Bootskauf niemals verzichtet werden. In diesem sollten auch zugesicherte Eigenschaften, wie Kollisionsfreiheit, tatsächliche Betriebsstunden und Zubehör aufgelistet werden. 

Auch ein Boot, das auf den ersten Blick äußerst gepflegt wirkt, muss auf versteckte Schäden, wie Holzfäule oder Osmose, überprüft werden. Im Vorfeld sollte außerdem abgeklärt werden, ob die Bootspapiere und das Kennzeichen übernommen werden können. Eine angemessene Probefahrt, bei welcher der gesamte Funktionsumfang eingehend getestet werden kann, ist ebenfalls von großer Wichtigkeit. Der neue Besitzer des gebrauchten Bootes sollte sich außerdem quittieren lassen, dass alle vorhanden Schlüssel des Bootes ordnungsgemäß an ihn übergeben wurden. Auf der Seite des Verkäufers gilt, dass dieser die Papiere und das Boot niemals gegen einen Scheck übergeben sollte. Barzahlung ist hier die beste Lösung. Der Verkauf des gebrauchten Bootes muss umgehend der Versicherung und der Zulassungsstelle gemeldet werden.