Auch wenn Sie immer wieder in Internetauftritten (siehe oben) "Hausangebote" von Fertighausherstellern sehen, möchte ich Ihnen aus langjähriger Erfahrung sagen: KEINER dieser Inserenten aus der Fertighausbranche hat EIGENE Grundstücke im Eigentum.
Das wäre nicht nur wirtschaftlich völliger Nonsens, denn er müsste sie notariell kaufen, ins Grundbuch eintragen lassen, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer zahlen, Sie über seine Bücher laufen lassen ...... nur um sie dann an Sie weiter zu verkaufen ..... mit dem gleichen Prozedere, Aufwand und erneuten Kosten dann für Sie als Käufer!?!?
Das das weder für den Fertighaushersteller noch für Sie als Käufer Sinn macht, ist sicherlich verständlich, oder?
Fakt ist, dass jeder selbständige Handelsvertreter eines Fertighausanbieters gerne im Internet vertreten sein will - verständlich, oder?
Damit möchte er Anfragen und Kontakte generieren, was auch damit der Fall ist. NUR - er weiß vielleicht, wo das von Ihm beplante und beworbene Grundstück zu haben ist - nämlich in 99% aller Fälle bei den oben erwähnten Quellen aber NICHT in seinem Eigentum !!!
In fast allen Fällen haben Sie dann schon mal einen Bauvertrag unterschrieben, der nach 14 Tagen Rücktrittsrecht RECHTSKRAFT erlangt !!!
Und damit haben Sie immer noch kein Grundstück aber einen Bauvertrag mit Rechtskraft - sind also an den Anbieter mit Ihrem Bauvorhaben gebunden - obwohl der Handelsvertreter eines Fertighausanbieters meist gar keine Möglichkeit hat., Ihnen ein Grundstück, das NICHT notariell in seinem Besitz ist, zu verkaufen. Ob der tatsächliche Anbieter (siehe oben) überhaupt noch hat, an Sie verkaufen will usw., erfahren Sie nur, wenn Sie DIREKT MIT DEM EIGENTÜMER ODER MAKLER DARÜBER SPRECHEN.
Die Entscheidung, über welchen Weg Sie zu einem tatsächlich verfügbaren und zum Verkauf stehenden Grundstück kommen, liegt immer nur bei Ihnen als "Suchende" und dem Verkäufer, mit dem Sie selbst dann handelseinig werden und zum Notar gehen müssen, um das Grundstück über diesen notariell und amtlich kaufen und ins Grundbuch eintragen lassen müssen.
Jetz werden Sie mich vielleicht fragen - WARUM MACHEN DIE o.g. Hersteller bzw. Ihre selbständigen HV´s das so?
SIE WOLLEN SIE ALS ANGEHENDE BAUHERREN, die noch KEIN GRUNDSTÜCK haben, erst einmal bei sich im Büro "begrüßen" können um dann möglichst den schon oben erwähnten Bauvertrag von Ihnen zu bekommen.
Und noch ein für Sie ggfs. sehr nachteiliger Umstand - die FINANZÄMTER prüfen sehr genau, ob Haus + Grundstück über ein und die gleiche Person vermittelt worden sind - in diesem Fall zahlen Sie die GRUNDERWERBSSTEUER dann für ein VERBUNDENES GESCHÄFT oder Gewerk IMMER für den Gesamtpreis des Hauses + Grundstückes. Das bedeutet, Sie zahlen an Grunderwerbssteuer bei diesem für Sie unvorteilhaften "verbundenen Geschäft" ziemlich schnell einen höheren 5-stelligen betrag MEHR ans Finanzamt als notwendig.
Jeder seriöse Anbieter, Berater, Verkäufer wird Sie darauf hinweisen und Sie auffordern, das Grundstück DIREKT vom Anbieter zu kaufen und erst dann Ihren Bauvertrag abzuschließen.
Heimo Kandler
Vertriebspartner - Bauberatung und Baubetreuung
OKAL Haus GmbH
Region Bayern
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